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Mitteilungsvorlage

Bebauungsplan Nr. 34 -27. Änderung- Gebiet: Rentfort Nord hier: Offenlegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

08/0296

✦ KI-Zusammenfassung

Der Stadtplanungs- und Bauausschuss hat die 27. Änderung des Bebauungsplans Nr. 34 für das Gebiet Rentfort Nord im Bereich des Wodzislawweges zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vorgelegt. Ziel der Änderung ist die Nachverdichtung des Wohnbereiches durch die Errichtung von zwei weiteren Hauseinheiten. Das Vorhaben umfasst die Bebauung mit vier Doppelhäusern sowie zwei freistehenden Einfamilienhäusern mit zweigeschossiger Bauweise und flach geneigten Dächern. Die IB Wohnungs- und Gewerbebau GmbH übernimmt die Durchführung der notwendigen Erschließungsmaßnahmen für den Wodzislawweg in Abstimmung mit der Stadtverwaltung, wodurch für die Stadt Gladbeck keine Kosten entstehen.

Im Rahmen der Behördenbeteiligung hat die Untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde des Kreises Recklinghausen Hinweise zur Einhaltung von Bodenwerten und zur Minimierung von Versiegelungen angeregt. Diese Anregungen werden im Baugenehmigungsverfahren berücksichtigt. Die Untere Landschaftsbehörde forderte eine Korrektur der Flächenberechnung für den ökologischen Ausgleich, da der bisher geplante Flächenanteil für die Kompensation des Eingriffs nicht ausreichte. Der Plan wurde in diesem Punkt entsprechend aktualisiert. Mit dem Beschluss zur öffentlichen Auslegung soll zudem der bisherige rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 34 – 22. Änderung im Geltungsbereich der neuen Planung aufgehoben werden.

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