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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 81 Gebiet: Osttangente hier: Offenlegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

05/0012

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage des Amts für Stadtplanung und Bauaufsicht sieht die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 81 für das Gebiet Osttangente vor. Ziel des Verfahrens ist die Aufhebung des seit dem 15. Januar 1982 rechtsverbindlichen Bebauungsplans gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch.

Der bisherige Bebauungsplan diente nach ursprünglicher Planung der städtebaulichen Neuordnung entlang der Feldhauser Straße, beschränkte sich jedoch aufgrund nicht zustande gekommener Grundstücksverhandlungen auf die Regelung von Verkehrsflächen, insbesondere der in Hochlage geführten Zweckeler Straße. Ein wesentlicher Teil des Gebiets, das Bahngelände, soll künftig durch den neuen Bebauungsplan Nr. 107 im Bereich Feldhauser-, Bahnhof- und Zweckeler Straße überplant werden. Da die bestehenden Planinhalte des Bebauungsplans Nr. 81 bereits umgesetzt wurden, soll der Plan nun als eigenständiges Aufhebungsverfahren beendet werden. Die Flächen sollen nach der Aufhebung weiterhin als Verkehrsachsen von örtlicher bzw. überörtlicher Bedeutung eingestuft bleiben.

Die Beteiligung der Bürger sowie der Träger öffentlicher Belange fand im Frühjahr 2004 statt, wobei keine Anregungen eingingen. Der nächste Verfahrensschritt umfasst die beschlossene öffentliche Auslegung. Für das Vorhaben sind keine finanziellen Auswirkungen im Haushalt vorgesehen.

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