Stadtteilentwicklung Rosenhügel Privatisierung des Wohnungsbestandes durch Viterra hier: Erlass einer Erhaltungssatzung gem. § 172 Abs. 1 und Abs. 3 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 05/0350 sieht die Errichtung einer Erhaltungssatzung für den Stadtbezirk Rosenhügel gemäß § 172 BauGB vor. Ziel der Satzung ist die Sicherung der städtebaulichen Eigenart sowie der Siedlungsstruktur, um das Ortsbild und bestehende Grün- und Freiflächen vor Nachverdichtung und baulichen Veränderungen zu schützen. Hintergrund der Maßnahme ist der durch die Privatisierung von Wohnungsbeständen durch die Viterra AG entstandene Veränderungsdruck. Die Satzung legt eine Genehmigungspflicht für den Rückbau, die Änderung, die Nutzungsänderung sowie die Errichtung baulicher Anlagen fest. Bei Verstößen gegen diese Regelungen sind Bußgelder von bis zu 25.000 Euro vorgesehen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass durch die Satzung keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Der Stadtplanungs- und Bauausschuss empfiehlt dem Rat, die Satzung zu beschließen.
Die Siedlung „Auf dem Rosenhügel“ wurde zwischen 1938 und 1942 errichtet. Die Planung basierte auf einem Wettbewerb der Rheinisch-Westfälischen-Wohnstätten AG für rund 930 Wohneinheiten im Kernbereich. Die architektonische Gestaltung umfasst verschiedene Haustypen, darunter Kleinsiedlungshäuser, Volkswohnungen im Flach- und Geschossbau sowie Einfamilienhäuser, wobei die Bebauung durch Lochfassaden, Schlagläden und die Verwendung von Ruhrsandstein geprägt ist. Der Baubeginn wurde durch Materialmangel und Grenzstreitigkeiten zwischen Gelsenkirchen und Gladbeck beeinflusst. Die Satzung soll die historische Struktur und die unterschiedlichen Zonen der Siedlung langfristig bewahren.
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Dokumente
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