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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 5 Gebiet: Eschenweg hier: Offenlegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

07/0159

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 07/0159 des Amtes für Stadtplanung und Bauaufsicht sieht die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 5 für das Gebiet Eschenweg vor. Ziel des Verfahrens ist die Aufhebung dieses seit dem 1. August 1962 rechtsverbindlichen Bebauungsplans gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch.

Der ursprüngliche Bebauungsplan verfolgte die Regelung der Verkehrsflächen in der Vestischen Straße, heute Konrad-Adenauer-Allee, sowie die Schaffung einer Stichstraße von der Lange Straße aus. Geplant waren unter anderem die Aufschließung von Grundstücken in zweigeschossiger Bauweise sowie die Verbreiterung der Verkehrswege. Aufgrund fehlender Haushaltsmittel und ausbleibender Kostenbeteiligung durch den Landschaftsverband wurde die entsprechende Umlegungsanordnung im Jahr 1971 durch den Rat der Stadt Gladbeck wieder aufgehoben.

Da in der Zwischenzeit sowohl entlang der Konrad-Adenauer-Allee als auch im Bereich der geplanten Stichstraße Neubaumaßnahmen erfolgt sind, wird die Aufhebung des über 40 Jahre alten Plans angestrebt. Nach der Aufhebung soll die planungsrechtliche Beurteilung von Bauvorhaben in den angrenzenden bebauten Ortsteilen nach § 34 Baugesetzbuch erfolgen. Die bisherigen Beteiligungsverfahren der Behörden, Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit verliefen ohne Anregungen. Mit dem Beschluss soll nun die öffentliche Auslegung eingeleitet werden. Finanzielle Auswirkungen werden nicht ausgewiesen.

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