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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 162 Gebiet: Horster Straße / Bergmannstraße hier: I. Beschlussfassung über Anregungen II. Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

14/0272 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 14/0272 befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 162 für das Gebiet Horster Straße / Bergmannstraße in Gladbeck-Butendorf-West. Das Bauvorhaben sieht die Errichtung von vier Mehrfamilienhäusern vor, wobei zwei Gebäude an der Horster Straße viergeschossig und zwei Gebäude an der Bergmannstraße dreigeschossig mit einem Staffelgeschoss geplant sind. Die Wohnanlage soll primär durch Fördermittel des sozialen Wohnungsbaus finanziert werden.

Gegenstand der Vorlage ist die abschließende Entscheidung über Anregungen, die im Rahmen der Behördenbeteiligung sowie der öffentlichen Auslegung im Zeitraum vom 29. April bis 28. Mai 2014 eingegangen sind. Während die Anregung der Bezirksregierung Münster bezüglich der Abwasserentsorgung berücksichtigt wird, wird der Antrag von Anwohnern auf eine zusätzliche Zufahrt über die Wilhelm-Olejnik-Straße abgelehnt.

Der Rat wird gebeten, die Anregung der Bezirksregierung Münster zu befolgen und den Antrag der Bewohner der Horster Straße 70 abzulehnen. Zudem wird der Satzungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 162 gemäß § 10 BauGB mit der Begründung vom 29. Juli 2014 vorgeschlagen. Die zugehörige Ortssatzung über die städtebauliche Ordnung umfasst zeichnerische und textliche Festsetzungen, deren räumlicher Geltungsbereich im Plan durch eine schwarze, unterbrochene Linie markiert ist. Die Satzung tritt mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Gladbeck in Kraft.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 190 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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