Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 176 Gebiet: Feldhauser- / Brunnenstraße I. Beschlussfassung über Anregungen II. Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 21/0058 des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses befasst sich mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 176 für das Gebiet Feldhauser-/Brunnenstraße. Auf einer Fläche von etwa 9.700 m² sollen nach dem Abriss ehemaliger Schulgebäude ein SB-Lebensmittelmarkt mit 1.500 m² Verkaufsfläche sowie zwei dreigeschossige Wohngebäude mit rund 24 geförderten Wohnungen entstehen.
Die Vorlage dokumentiert die Prüfung zahlreicher Stellungnahmen von Institutionen. Die Anregungen der Bezirksregierung Münster zur Niederschlagswasserentsorgung und zur Sicherung eines Trinkwassernotbrunnens sowie die Hinweise der Emschergenossenschaft zur Regenwasserbewirtschaftung werden berücksichtigt. Auch die Forderungen der IHK Nord Westfalen bezüglich der Sortimentsliste des Einzelhandels sowie die Hinweise der Kreisverwaltung Recklinghausen zum Bodenschutz und zur Nutzung der digitalen Bodenfunktionskarte werden in den Beschlussvorschlägen aufgenommen. Die Bedenken der Stadtverwaltung Gelsenkirchen hinsichtlich der Nahversorgungsstruktur im Stadtteil Scholven werden nicht übernommen, da der Planbereich dem zentralen Versorgungsbereich Zweckel zugeordnet ist.
Hinsichtlich der ökologischen Auswirkungen sieht der Plan den Ausgleich von Biotopwertdefiziten und die Durchführung einer Fledermaus-Detektorkontrolle vor. Die Bodenversiegelung erhöht sich durch das Vorhaben um 22 Prozentpunkte. Im Durchführungsvertrag sind zudem eine extensive Dachbegrünung sowie die Bereitstellung von 38 Fahrradstellplätzen festgeschrieben. Der nächste Verfahrensschritt ist die Vorlage des Bebauungsplans als Satzung zum Beschluss durch den Rat.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 211502100058
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20210223135822-0
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss
- Innovation-City - Förderrichtlinien 15.02.2021
- Gladbeck goes Green 15.02.2021
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- Beratung der Haushaltssatzung 2021 einschließlich Anlagen sowie Änderung der Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Grundsteuern und Gewerbesteuern (Hebesatz-Satzung) hier: Vorlage des Änderungsverzeichnisses, des aktualisierten Entwurfs der Haushaltssatzung sowie des Entwurfs einer 2. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer 03.02.2021
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