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Beschlussvorlage

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 176 Gebiet: Feldhauser- / Brunnenstraße I. Beschlussfassung über Anregungen II. Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

21/0058 15.02.2021 Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadtverwaltung legt dem Rat einen Beschlussvorschlag für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 176 im Gebiet Feldhauser/Brunnenstraße vor. Das Projekt umfasst die Neunutzung des ehemaligen Schulgrundstücks in Gladbeck-Zweckel auf einer Fläche von etwa 9.700 Quadratmetern. Nach dem Abriss der bestehenden Schulgebäude soll dort ein SB-Lebensmittelmarkt mit einer Verkaufsfläche von 1.500 Quadratmetern entstehen. Die Erschließung des Einzelhandels erfolgt über die Feldhauser Straße. Im nördlichen Teil des Gebiets sind zudem zwei dreigeschossige Wohngebäude mit insgesamt 24 öffentlich geförderten Wohnungen geplant, die von der Brunnenstraße aus erschlossen werden.

Im Rahmen des Verfahrens wurden Anregungen von beteiligten Trägern geprüft und in die Planung eingearbeitet. Die PLEdoc GmbH regte die Aufnahme einer außer Betrieb befindlichen Ferngasleitung sowie deren Schutzstreifen in den Bebauungsplan an, was die Verwaltung umgesetzt hat. Die Emschergenossenschaft gab Hinweise zur Klimaanpassung und zum Regenwassermanagement. Das Entwässerungskonzept sieht nun vor, Niederschlagswasser von Dachflächen über Rigolen zu versickern und Verkehrsflächen über Mulden-Rigolen-Systeme zu entwässern. Zudem wurden die Hinweise der Uniper Kraftwerke GmbH berücksichtigt, indem ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht für eine bestehende Fernwärmeleitung im Bebauungsplan eingetragen wurde. Die Verwaltung empfielegt die Annahme der vorliegenden Anregungen.

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