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Beschlussvorlage

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 174 Gebiet: Hermannstraße, Sandstraße I. Beschlussfassung über Anregungen II. Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

22/0320 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 22/0320 behandelt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 174 für das Gebiet Hermannstraße/Sandstraße in Gladbeck. Ziel des Plans ist der Ersatz eines bestehenden Lebensmittelmarktes durch einen Neubau mit 1.200 Quadratmetern Verkaufsfläche sowie einer Stellplatzanlage.

Die Planung umfasst ein Entwässerungskonzept mit dezentraler Versickerung über Mulden-Rigolen-Systeme, das auch Anforderungen der Emschergenossenschaft und der Kreisverwaltung Recklinghausen berücksichtigt. Zur Sicherung gegen Starkregen ist ein Überflutungsvolumen von 103 Kubikmetern vorgesehen. Die Verwaltung folgt den Anregungen der Unteren Wasser-, Naturschutz- und Bodenschutzbehörden weitgehend, sieht jedoch von einer Vorbehandlungspflicht der Parkplatzflächen ab. Bezüglich eines Altlastenstandorts auf dem Grundstück sind Bodenluftuntersuchungen im Baugenehmigungsverfahren geplant.

Hinsichtlich der Nahversorgung wird die Festsetzung übernommen, dass das kernsortimentsrelevante Angebot mindestens 85 Prozent der Verkaufsfläche einnehmen muss, nachdem eine Prüfung der Kaufkraftabschöpfung durch die IHK Nord Westfalen und die Handwerkskammer Münster keine Verstöße gegen die Landesentwicklungsplanung ergab. Die technische Abstimmung zur Rückstausicherung erfolgt gemäß den Vorgaben der Bezirksregierung Münster.

Anregungen von Umweltverbänden und Interessengruppen wurden teilweise in die Satzung übernommen, etwa die verbindliche Festschreibung einer Photovoltaikanlage, die Verwendung regionaler Wildblumensaatmischungen sowie der Erhalt einer Mauer an der Sandstraße. Ein Vorschlag zur Ergänzung der Handelsnutzung durch Wohnnutzung wurde abgelehnt, da eine solche Nutzung aufgrund der Grundstücksgröße und der Anforderungen an Stellplätze sowie Abstandsflächen nicht realisierbar ist. Der Rat soll den Bebauungsplan als Satzung beschließen.

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