Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 174 Gebiet: Hermannstraße, Sandstraße I. Beschlussfassung über Anregungen II. Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
✦ KI-Zusammenfassung
Der vorliegende Bebauungsplan Nr. 174 für das Gebiet an der Hermannstraße und Sandstraße sieht den Neubau eines Lebensmitteldiscounters mit einer Verkaufsfläche von 1.200 Quadratmetern vor. Das Vorhaben umfasst den Abriss des bestehenden Marktes und dessen Ersatz durch einen größeren Betrieb. Da für das Plangebiet aktuell kein Bebauungsplan existiert, strebt der Vorhabenträger die Schaffung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß Baugesetzbuch an. Parallel dazu ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.
Im Rahmen des Planungsverfahrens wurden Anregungen von verschiedenen Behörden und Trägern öffentlicher Belange berücksichtigt. Die Emschergenossenschaft empfahl Maßnahmen zur Klimaanpassung, insbesondere hinsichtlich der Entwässerung von Dachflächen und Stellplätzen durch Mulden-Rigolen-Systeme sowie die Nutzung durchlässiger Befestigungen. Die zuständige Fachabteilung hat hierzu ein neues Entwässerungskonzept erarbeitet, das eine dezentrale Versickerung des Niederschlagswassers vorsieht. Um Schutz vor Starkregenereignissen zu gewährleisten, ist zudem eine Anpassung des Geländeprofils auf dem Parkplatz geplant, die ein ausreichendes Rückhaltevolumen für extreme Regenereignisse sicherstellt. Auch Anmerkungen der unteren Wasserbehörde des Kreises Recklinghausen wurden in den Prozess einbezogen. Der Rat soll nun über den Bebauungsplan als Satzung entscheiden.
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