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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 165 Gebiet: Grabenstraße – „Roter Turm“ hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) i. V. m § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)

14/0111

✦ KI-Zusammenfassung

Der Stadtplanungs- und Bauausschuss der Stadt Gladbeck hat im Rahmen der Beschlussvorlage 14/0111 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 165 für das Gebiet Grabenstraße – „Roter Turm“ beschlossen. Das etwa 12.000 m² große Areal umfasst ein ehemaliges Schlachthofgelände in zentraler Lage. Mit diesem Beschluss wird gleichzeitig der im Jahr 2006 gefasste Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 147 aufgehoben.

Das neue städtebauliche Konzept sieht die Entwicklung eines Stadtquartiers mit Wohnbebauung vor. Geplant ist die Errichtung von sechs Gebäuden, darunter vier Stadtvillen mit jeweils fünf Eigentumswohnungen in dreigeschossiger Bauweise sowie weitere dreigeschossige Wohngebäude für Miet- oder Eigentumswohnungen. Die Gebäude sollen einheitlich mit Flachdächern gestaltet werden. Im Bereich des „Roten Turms“ ist ein Querriegel mit Nutzungen für Gastronomie, Weinhandel und Ateliers vorgesehen. Die Erschließung des Gebiets soll durch die GWP erfolgen, wofür ein Erschließungsvertrag vor Rechtskraft des Bebauungsplanes abzuschließen ist.

Das Verfahren wird als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch durchgeführt. Dabei ist die Festsetzung eines Mischgebietes im westlichen Teil sowie eines Allgemeinen Wohngebietes im östlichen Teil des Plangebietes beabsichtigt. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung wird abgesehen, die Auslegung sowie die Beteiligung der Träger und der Öffentlichkeit werden jedoch durchgeführt. Finanzielle Auswirkungen aus diesem Vorhaben werden nicht ausgewiesen.

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