Bebauungsplan Nr. 145 Gebiet: Horster- / Helmut- / Elisabethstraße hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) i.V.m § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)
✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtplanungs- und Bauausschuss der Stadt Gladbeck hat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 145 im Gebiet Horster-, Helmut- und Elisabethstraße beschlossen. Das Vorhaben erfolgt gemäß § 13a Baugesetzbuch. Ziel der Planung ist es, den Charakter der bestehenden Wohnbebauung dauerhaft zu sichern und die weitere Entwicklung der Wohnnutzung zu stärken. Durch die Festsetzung als Allgemeines Wohngebiet soll die bauliche Nutzung künftig rechtssicher gesteuert werden, um Veränderungen des Gebietscharakters zu verhindern.
Hintergrund der Vorlage ist ein Rechtsstreit um die Errichtung einer großflächigen Werbeanlage an der Horster Straße. Während die Verwaltung das Gebiet aufgrund der vorhandenen Strukturen als Allgemeines Wohngebiet einstuft, sah das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen das Areal als Teil eines Mischgebietes an, was die Werbeanlage zulässig gemacht hätte. Die Stadt Gladbeck hat die Zulassung der Berufung gegen dieses Urteil erwirkt, um die planungsrechtliche Einordnung als Wohngebiet zu verteidigen.
Mit dem Aufstellungsbeschluss soll die Rechtslage durch einen verbindlichen Bebauungsplan klären, sodass bauliche Anlagen künftig nicht mehr nach den allgemeinen Vorschriften des § 34 BauGB, sondern nach den spezifischen Festsetzungen des neuen Plans beurteilt werden. Im Rahmen des beschleunigten Verfahrens wird von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung abgesehen, die Auslegung sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit werden jedoch durchgeführt.
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