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Beschlussvorlage

Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 2 Satz 1 GO NRW; Aufhebung eines Sperrvermerks

15/0282 Kulturausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0282 des Kulturamtes befasst sich mit der Genehmigung einer zuvor getroffenen Dringlichkeitsentscheidung sowie der Aufhebung eines Sperrvermerks im investiven Haushalt 2015.

Im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung, die am 16. Juli 2015 durch den Ersten Beigeordneten und eine Ratsfrau getroffen wurde, war für die Neugestaltung von Raum 2 der Dauerausstellung im Museum ein Betrag von 20.000 Euro eingestellt. Diese Position war mit der Bedingung versehen, dass die Ausgabe erst nach Erzielung eines Sponsorings in Höhe von 10.000 Euro erfolgen darf.

Die Verwaltung berichtet, dass die Gestaltung des betreffenden Raumes inzwischen abgeschlossen ist. Der Stadt Gladbeck liegt eine Rechnung der ausführenden Firma über 9.980,53 Euro vor. Die Finanzierung der Maßnahme wurde durch die Stiftung der Sparkasse Gladbeck für Kunst und Kultur unterstützt, welche Kosten in Höhe von 9.925,79 Euro übernommen hat.

Um die Begleichung der vorliegenden Rechnung zu ermöglichen, wird die Aufhebung des Sperrvermerks beantragt. Der Beschlussentwurf sieht die formale Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung vor. Die finanziellen Auswirkungen im investiven Finanzplan belaufen sich auf eine einmalige Auszahlung von 9.980,53 Euro, wobei die entsprechenden Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

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Dokumente

Ort

📍 Museum · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.

Automatisch aus dem Vorlagentext erkannt: Museum.

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