Aufhebung eines Sperrvermerks
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 18/0396 des Kulturamtes sieht die Aufhebung eines Sperrvermerks für die Planungsstelle 04.06.01./0044.783100 im investiven Haushalt 2018 vor. Für die Neugestaltung der Räumlichkeiten des Museums ist in dieser Position ein Betrag von 20.000 Euro eingestellt. Der bestehende Sperrvermerk ist so konzipiert, dass er aufgehoben wird, sobald Einnahmen von Dritten generiert werden können.
Im Rahmen der Ausstattung von Raum 4 des Museums ist die Anschaffung von museumspädagogischen Möbeln mit einem Kostenpunkt von etwa 15.000 Euro vorgesehen. Hierfür wurde ein Zuwendungsantrag beim LWL-Museumsamt gestellt, welches eine Förderung in Höhe von 30 Prozent vorsieht. Durch diese Maßnahme wird eine Einzahlung von 4.500 Euro aus Beiträgen Dritter erwartet.
Die Aufhebung des Sperrvermerks ist notwendig, um die geplanten Ausgaben für die Möbelbeschaffung tätigen zu können. Der Entwurf sieht vor, dass der Sperrvermerk bei der genannten Planungsstelle aufgehoben wird. Die finanziellen Auswirkungen auf die Ergebnisrechnung sind als nicht vorhanden angegeben, während im investiven Finanzplan eine Einzahlung von 4.500 Euro und eine Auszahlung von 15.000 Euro verzeichnet sind.
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