Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 2 Satz 1 GO NRW- Einrichtung eines neuen Familienzentrums
✦ KI-Zusammenfassung
Im Jugendhilfeausschuss wird über die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zur Einrichtung eines neuen Familienzentrums in Gladbeck beraten. Der Vorschlag sieht vor, den Ev. Pauluskindergarten im Stadtteil Brauck für das Zertifizierungsverfahren als 16. Familienzentrum der Stadt vorzuschlagen.
Die Entscheidung basiert auf einer Vorlage, die eine zuvor getroffene Dringlichkeitsentscheidung der Bürgermeisterin und des Ausschussvorsitzenden bestätigt. Die Verteilung von Familienzentren in Nordrhein-Westfalen orientiert sich an einem Sozialindex, um gezielt Stadtteile mit besonderem Unterstützungsbedarf zu fördern. In der Arbeitsgruppe „Tagesbetreuung für Kinder“ wurde der Standort Brauck aufgrund der dortigen sozialen und demografischen Lage ausgewählt. Im betreffenden Stadtteil liegt ein erhöhter Bedarf vor, da in den dortigen Kindertageseinrichtungen ein signifikanter Anteil der Familien über ein geringes Einkommen verfügt und viele Kinder eine nicht-deutsche Familiensprache sprechen.
Ziel der Zertifizierung ist es, die Bildungschancen und die Chancengleichheit von Kindern zu stärken. Für die Stadtverwaltung ergeben sich aus dieser Maßnahme keine finanziellen Auswirkungen.
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