Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 2 GO NRW Förderprogramm 'Gute Schule 2020' Hier: weitere Aufhebung eines Sperrvermerkes
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Gladbeck sieht die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 2 GO NRW vor. Gegenstand der Vorlage ist die weitere Aufhebung eines Sperrvermerks im Haushalt 2017 für Maßnahmen des Förderprogramms „Gute Schule 2020“. Dieses Programm des Landes Nordrhein-Westfalen und der NRW.BANK dient der langfristigen Finanzierung kommunaler Investitionen in die Schulinfrastruktur durch die Übernahme von Zins- und Tilgungsleistungen.
Für das Jahr 2017 steht der Stadt ein Kreditvolumen von rund 2,54 Millionen Euro zur Verfügung, wobei maximal die Hälfte für investive Maßnahmen und der Rest für konsumtive Zwecke vorgesehen ist. Im Haushalt 201<0xE2><0x80><0xAF>7 ist für den Bereich der Grundschulen ein Betrag von 1,3 Millionen Euro für Sach- und Dienstleistungen eingestellt, der bisher mit einem Sperrvermerk versehen war.
Durch die Aufhebung des Sperrvermerks sollen Mittel in Höhe von 1.248.000 Euro für verschiedene Vorhaben freigegeben werden. Dazu gehören die Installation einer Sicherheitsbeleuchtung an der Südparkschule sowie der Neubau von Klassenräumen und die Erweiterung der Mosaikschule sowie die Schaffung eines Lagers an der Josefschule. Insgesamt beläuft sich der nun verfügbare Betrag aus diesem Programm auf 2.537.000 Euro, nachdem bereits Maßnahmen in Höhe von 21.000 Euro umgesetzt wurden. Die Aufhebung der Sperre dient dazu, die Voraussetzungen für anstehende Baumaßnahmen, insbesondere in den Sommerferien, zu schaffen.
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