Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 2 Satz 1 GO NRW; Straßenbenennung
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 07/0239 des Bürgermeisterbüros dient der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 2 Satz 1 GO NRW bezüglich einer Straßenbenennung. Gegenstand der Entscheidung ist die Benennung einer Wegeverbindung, die von der Ulmenstraße zum Gemeindezentrum sowie zum Kindergarten der Katholischen Kirchengemeinde Heilig Kreuz führt.
Die Entscheidung basiert auf einem Anregungsschreiben der Katholischen Kirchengemeinde Heilig Kreuz. Vorgeschlagen wurde die Benennung des Weges als „Josef-Grünefeld-Weg“. Die Benennung erfolgt als Ehrung für den ehemaligen Pfarrer der Kirchengemeinde, der 28 Jahre das Amt innehatte. Die Verwaltung, einschließlich der zuständigen Fachdienststellen und des Stadthistorikers, hat der geplanten Benennung bereits zugestimmt.
Die Dringlichkeitsentscheidung wurde durch den Bürgermeister und ein Ratsmitglied am 1. Juni 2007 getroffen, da die nächste reguläre Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses erst für den 11. Juni 2007 angesetzt war. Die Kirchengemeinde hatte eine Umsetzung zum 10. Juni 2007 angestrebt, um den 90. Jahrestag der Einführung des ehemaligen Pfarrers in die Gemeinde zu markieren. Mit der vorliegenden Vorlage wird die bereits getroffene Dringlichkeitsentscheidung förmlich genehmigt. Es entstehen durch die Maßnahme keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt.
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