Aufhebung eines Sperrvermerks
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 16/0413 des Kulturamtes sieht die Aufhebung eines Sperrvermerks für die Planungsstelle 04.06.01./0044.783100 im investiven Haushalt 2016 vor. Für die Neugestaltung der Räumlichkeiten des Museums sind in dieser Position 20.000 Euro eingestellt. Der bestehende Sperrvermerk ist so konzipiert, dass er aufgehoben werden kann, sobald Einnahmen von Dritten für das Vorhaben akquiriert wurden.
Im Rahmen der weiteren Ausstattung von Raum 2 des Museums ist die Anschaffung von museumspädagogischen Möbeln erforderlich. Die Kosten für diese Maßnahme belaufen sich nach einem vorliegenden Angebot auf 12.550 Euro. Zur Finanzierung wurde ein Zuwendungsantrag beim LWL-Museumsamt für Westfalen gestellt, welches eine Förderung in Höhe von 30 Prozent vorsieht. Durch diese Drittmittel ergibt sich eine Einzahlung von 3.765 Euro in den investiven Finanzplan.
Die Aufhebung des Sperrvermerks ist notwendig, um die erforderliche Ausgabe für die Möbelbeschaffung tätigen zu können. Der Entwurf sieht vor, dass der Sperrvermerk bei der genannten Planungsstelle aufgehoben wird.
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