Bebauungsplan Nr. 61, 2. Änderung Gebiet: Mühlenstraße hier: Änderung der Planungskonzeption
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0020 des Amts für Stadtplanung und Bauaufsicht befasst sich mit der zweiten Änderung des Bebauungsplans Nr. 61 im Bereich der Mühlenstraße. Ziel der Änderung ist eine städtebauliche Neuordnung und Umnutzung des Geländes der ehemaligen Textilfabrik an der Bottroper Straße. Der bestehende Bebauungsplan aus dem Jahr 1989 sieht für den Blockinnenbereich ein gemischtes Baugebiet mit eingeschossiger Bauweise vor, wobei Wohngebäude ausgeschlossen sind.
Aufgrund der Leerstände in den ehemaligen Hallen wurde bereits 2009 ein Beschluss zur Einleitung eines beschleunigten Verfahrens gefasst. Die ursprüngliche Planung sah die Errichtung eines Kinderheims sowie von Einrichtungen zur Seniorenpflege und seniorengerechten Wohnungen in Stadtvillen vor. In der Zwischenzeit wurde das Kinderheim an der Bottroper Straße durch einen Investor bereits errichtet.
Für den verbleibenden Blockinnenbereich hat der Investor eine neue Plankonzeption entwickelt. Diese sieht nun die Errichtung von drei Wohngruppeneinheiten zur Betreuung demenzkranker Personen sowie Einzelgebäude in Form von kleineren Stadtvillen in ein- bis zweigeschossiger Bauweise vor. Der Stadtplanungs- und Bauausschuss soll die geänderte Planung zur Kenntnis nehmen und das Verfahren zur zweiten Änderung des Bebauungsplans auf Grundlage dieser neuen Konzeption fortführen. Als nächster Verfahrensschritt ist die öffentliche Auslegung vorgesehen.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20120104165630
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