Bebauungsplan Nr. 10a, - 5. Änderung- - Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren - Gebiet: Kiebitzheide-, Ulmenstraße hier: Änderung der Planungskonzeption
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 11/0236 des Amtes für Stadtplanung und Bauaufsicht sieht eine Änderung der Planungskonzeption für die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10a im Bereich der Kiebitzheide und Ulmenstraße vor. Das betroffene Gebiet umfasst die Fläche der evangelischen Kirchengemeinde an der Lukasstraße.
Ursprünglich war vorgesehen, das Gelände nach dem Abriss der bestehenden Gebäude für ein Projekt des Caritasverbandes Gladbeck e.V. zu nutzen, welches eine Wohngruppe sowie ein Gebäude für Tagesbetreuung und Verwaltung vorsah. Aufgrund zeitlicher Verschiebungen bei diesem Projekt soll die Planung nun angepasst werden. Die neue Konzeption sieht vor, das Gelände nach dem Abriss der Kirche mit drei Gebäuden zu bebauen, die jeweils neun barrierefreie und altersgerechte, öffentlich geförderte Wohnungen enthalten sollen. Zudem soll der Bereich der Gemeinbedarfsfläche für einen Kindergarten auf eine Kapazität von vier Gruppen erweitert werden.
Das Verfahren wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB geführt. Der Stadtplanungs- und Bauausschuss soll die geänderte Planung zur Kenntnis nehmen und die Fortführung des Verfahrens zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10a mit der neuen Konzeption beschließen. Der nächste Verfahrensschritt umfasst die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Finanzielle Auswirkungen für die Stadt werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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