Konstituierende Sitzung des Integrationsrates
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Tagesordnung
- 1Eröffnung der Sitzung durch Frau Bürgermeisterin Weist
- 2Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 3Genehmigung der Tagesordnung
- 4Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Integrationsrates
- 5Bestellung einer/eines Schriftführerin/Schriftführers für die Fertigung der Niederschriften über die Sitzungen des IntegrationsratesZur Vorlage · 20/0376 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 20/0376 des Amts für Integration und Sport sieht die Bestellung von Personen für die Protokollführung in den Sitzungen des Integrationsrates vor. Gemäß der geltenden Regelung werden die Niederschriften der Sitzungen durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Integrationsrates sowie durch eine vom Gremium zu bestellende Schriftführerin oder einen Schriftführer unterzeichnet.
Der vorliegende Entwurf schlägt vor, eine Person als Schriftführerin und eine weitere Person als stellvertretende Schriftführerin für die Fertigung dieser Niederschriften zu bestellen. Mit dieser Maßnahme soll die Dokumentation der Sitzungsergebnisse sichergestellt werden.
Aus finanzieller Sicht sind für diese Bestellung keine Auswirkungen auf den Haushalt vorgesehen. Ebenso werden keine wesentlichen klimarelevanten Auswirkungen durch diese Vorlage angezeigt. Der Beschluss steht zur Entscheidung in der Sitzung des Integrationsrates am 27. November 2020.
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- 6Verpflichtung der gewählten Mitglieder des IntegrationsratesZur Vorlage · 20/0377 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 20/0377 des Amtes für Integration und Sport regelt die formale Verpflichtung der gewählten Mitglieder des Integrationsrates in Gladbeck. Grundlage für dieses Verfahren ist die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sowie die Hauptsatzung der Stadt.
Gemäß der rechtlichen Vorgaben unterliegen die Mitglieder des Integrationsrates unter anderem der Verschwiegenheits- und der Treuepflicht gegenüber der Gemeinde. Um diese Pflichten rechtlich verbindlich zu dokumentieren, sollen die gewählten Mitglieder durch eine feierliche Erklärung ihre Verpflichtung bekunden. Der Vollzug dieser Verpflichtung erfolgt durch die Bürgermeisterin. Die Mitglieder bekunden ihr Einverständnis mit einer festgelegten Formel, in der sie zusichern, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen, die Gesetze zu beachten und ihre Pflichten zum Wohl der Stadt Gladbeck gewissenhaft zu erfüllen.
Mit der Durchführung dieses Vorgangs sind laut Vorlage keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt der Stadt Gladbeck verbunden. Die Vorlage wurde zur Kenntnisnahme für die Sitzung des Integrationsrates am 27. November 2020 vorgelegt.
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- 7Wahl einer/eines Vorsitzenden des IntegrationsratesZur Vorlage · 20/0378 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 20/0378 des Amtes für Integration und Sport sieht die Wahl einer neuen Vorsitzenden oder eines neuen Vorsitzenden des Integrationsrates der Stadt Gladbeck vor. Die Durchführung der Wahl basiert auf den rechtlichen Vorgaben gemäß § 50 Abs. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
Das Verfahren sieht vor, dass Wahlen nach den gesetzlichen Bestimmungen durch offene Abstimmung oder durch Abgabe von Stimmzetteln vollzogen werden. Eine Person gilt als gewählt, wenn sie mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält, wobei auch Nein-Stimmen als gültige Stimmen gezählt werden. Sollte im ersten Wahlgang niemand eine absolute Mehrheit erreichen, findet eine engere Wahl zwischen den beiden Personen mit den höchsten Stimmenzahlen statt. In diesem Fall ist die Person gewählt, die die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei einem Gleichstand der Stimmen wird die Entscheidung durch das Los getroffen.
Mit der Wahl der neuen Leitung des Integrationsrates sind laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt der Stadt Gladbeck verbunden. Auch klimarelevante Auswirkungen werden nicht ausgewiesen. Der Beschlussentwurf dient als Grundlage für die Entscheidung in der Sitzung des Integrationsrates.
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- 8Wahl der/des stellvertretenden IntegrationsratsvorsitzendenZur Vorlage · 20/0380 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 20/0380 des Amtes für Integration und Sport sieht die Wahl von stellvertretenden Vorsitzenden für den Integrationsrat der Stadt Gladbeck vor. Gemäß der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist der Integrationsrat dazu verpflichtet, aus seiner Mitte einen Vorsitzenden sowie einen oder mehrere Stellvertreter zu wählen.
Die Verwaltung schlägt im Rahmen der Vorlage vor, drei Stellvertreter zu wählen. Diese Empfehlung begründet sich mit der Zweckmäßigkeit, um den Vorsitz des Integrationsrates zu unterstützen und zu entlasten.
Das Wahlverfahren richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung. Die Wahl erfolgt nach Möglichkeit durch offene Abstimmung oder durch Abgabe von Stimmzetteln. Eine Person gilt als gewählt, wenn sie mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Sollte im ersten Wahlgang kein Ergebnis mit einer absoluten Mehrheit erzielt werden, findet eine engere Wahl zwischen den beiden Personen mit den höchsten Stimmenzahlen statt. In diesem Fall entscheidet die Person mit den meisten Stimmen. Bei einem Gleichstand der Stimmen wird die Entscheidung durch das Los getroffen.
Mit der Durchführung der Wahl sind laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen oder klimarelevanten Auswirkungen verbunden. Der Beschlussentwurf sieht die Wahl von drei Personen als stellvertretende Vorsitzende des Integrationsrates vor.
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- 9Nutzung des elektronischen SitzungsdienstesZur Vorlage · 20/0383 · Mitteilungsvorlage
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Die Verwaltung hat dem Integrationsrat eine Mitteilungsvorlage zur Nutzung des elektronischen Sitzungsdienstes vorgelegt. Die Abwicklung von Gremiensitzungen erfolgt in Gladbeck bereits seit längerer Zeit über das Ratsinformationssystem „more!rubin“, welches die Bereitstellung von Sitzungsunterlagen wie Einladungen, Vorlagen und Niederschriften im Internet ermöglicht. In den Sitzungsräumen des Alten Rathauses ist ein kabelloser Internetzugang vorhanden, wobei die Beschaffung der technischen Geräte sowie der Support durch die Mandatsträger erfolgen.
Ziel der Vorlage ist die Förderung einer papierarmen und effizienten Arbeitsweise. Durch den Einsatz digitaler Medien sollen Druck-, Versand- und Personalkosten reduziert werden. Zudem wird auf die Vorteile beim Zugriff auf aktuelle sowie historische Unterlagen und die Verringerung des Archivierungsaufwandes verwiesen. Die Verwaltung geht davon aus, dass durch die Nutzung der elektronischen Form der Sitzungsunterlagen durch die Mitglieder des Integrationsrats Kosten eingespart werden können.
Die Teilnahme am elektronischen Sitzungsdienst setzt voraus, dass die Mandatsträger freiwillig auf den Anspruch auf schriftliche Unterlagen verzichten. Mitglieder, die dem elektronischen Verfahren nicht zustimmen, erhalten die Unterlagen weiterhin in Papierform. Die Vorlage sieht vor, dass der Integrationsrat den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nimmt. Es entstehen durch dieses Vorhaben keine finanziellen Auswirkungen.
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- 10Entsendung von Mitgliedern des Integrationsrates als beratende Mitglieder in die Fachausschüsse des Rates der Stadt GladbeckZur Vorlage · 20/0384 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 20/0384 des Amts für Integration und Sport sieht die Entsendung von Mitgliedern des Integrationsrates in die Fachausschüsse des Rates der Stadt Gladbeck vor. Auf Grundlage von § 17a Abs. 6 der Hauptsatzung der Stadt Gladbeck sollen direkt gewählte Migrantenvertreter als beratende Mitglieder in die Sitzungen der jeweiligen Ausschüsse entsandt werden. Dies gilt für Angelegenheiten, welche die besonderen Interessen ausländischer Bürger berühren.
Das Entsendungsrecht ist auf bestimmte Gremien beschränkt. Ausgenommen sind der Haupt- und Finanzausschuss, der Digitalisierungsausschuss, der Rechnungsprüfungsausschuss sowie der Wirtschaftsförderungs- und Bauausschuss. Die Vorlage schlägt vor, für die Ausschüsse für Sicherheit, Ordnung und Feuerwehr/Betriebsausschuss ZBG, Senioren, Soziales und Gesundheit, Jugendhilfe, Kultur, Schule, Sport sowie Stadtplanung, Umwelt, Klimaschutz und Mobilität jeweils ein beratendes Mitglied und ein stellvertretendes beratendes Mitglied zu benennen.
Sollten für die Besetzung mehrere Bewerber aus dem Integrationsrat zur Verfügung stehen, ist ein Wahlverfahren gemäß der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen durchzuführen. Von den gewählten Vertretern wird eine regelmäßige Teilnahme an den Sitzungen sowie die Berichterstattung an den Integrationsrat über relevante Beratungen erwartet. Die ausgewählten Mitglieder sollen in die entsprechenden Verteiler aufgenommen werden, um die Sitzungsunterlagen vorab zu erhalten. Durch diese Maßnahme entstehen keine finanziellen Auswirkungen oder klimarelevanten Folgen.
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- 11Benennung einer/eines Delegierten und einer/eines Ersatzdelegierten für den Hauptausschuss der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Migrantenvertretungen NRW (LAGA NRW)Zur Vorlage · 20/0385 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 20/0385 des Amts für Integration und Sport sieht die Benennung einer Vertretung für den Hauptausschuss der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Migrantenvertretungen Nordrhein-Westfalen (LAGA NRW) vor. Die Stadt Gladbeck ist seit einem Beschluss des damaligen Ausländerbeirats aus dem Jahr 1998 Mitglied der LAGA NRW, welche als demokratisch legitimiertes Vertretungsorgan der Integrationsräte im Bundesland fungiert.
Gemäß der Satzung der LAGA NRW ist jeder Mitgliedsbeirat dazu verpflichtet, einen Delegierten sowie einen Ersatzdelegierten in den Hauptausschuss zu entsenden. Dieser Ausschuss dient als Verbindungsgremium zwischen dem Vorstand und den Mitgliedern und tagt bis zu dreimal jährlich. Zu den Aufgaben des Hauptausschusses gehören die Entscheidung über den jährlichen Haushaltsplan, die Aufnahme neuer Mitglieder sowie die Beratung von Fragen, welche die Geschäftsführung betreffen.
Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass der neu gewählte Integrationsrat über die Besetzung dieser beiden Positionen entscheidet. Mit der Benennung der Delegierten und Ersatzdelegierten wird die personelle Vertretung des Integrationsrates in dem genannten Gremium sichergestellt. Für die Durchführung dieser Benennung sind laut Vorlage keine finanziellen Auswirkungen oder klimarelevanten Auswirkungen zu verzeichnen.
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- 12Benennung von zwei Delegierten und zwei Ersatzdelegierten für die Mitgliederversammlung der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Migrantenvertretungen NRW (LAGA NRW)Zur Vorlage · 20/0386 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 20/0386 des Amts für Integration und Sport sieht die Benennung von Vertretern für die Mitgliederversammlung der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Migrantenvertretungen NRW (LAGA NRW) vor. Grundlage für die Mitwirkung ist der Beschluss des ehemaligen Ausländerbeirats aus dem Jahr 1998, der der LAGA NRW beizutreten.
Gemäß der Satzung der LAGA NRW erfolgt die Vertretung in der Mitgliederversammlung durch Delegierte, welche Mitglieder des Integrationsrates sein müssen. Die Anzahl der zu entsendenden Delegierten richtet sich nach der Anzahl der ausländischen Einwohner in der jeweiligen Kommune. Da die Stadt Gladbeck derzeit etwa 13.500 ausländische Einwohner verzeichnet, ist die Entsendung von zwei Delegierten sowie der entsprechenden Anzahl an Ersatzdelegierten vorgesehen.
Die Mitgliederversammlung der LAGA NRW tritt einmal jährlich zusammen. Die Aufgaben der Delegierten umfassen die Wahl des Vorstands und der Kontrollkommission sowie die Entscheidung über Anträge, Mitgliedsbeiträge und Satzungsänderungen. Mit der vorliegenden Vorlage wird der Integrationsrat aufgefordert, die entsprechenden Mitglieder als Delegierte und Ersatzdelegierte zu bestimmen. Es entstehen durch diese Benennung keine finanziellen Auswirkungen.
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- 13Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Integrationsrat
- 14Mitteilungen des Integrationsratsvorsitzenden
- 15Mitteilungen der Verwaltung