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Beschlussvorlage

Wahl der/des stellvertretenden Integrationsratsvorsitzenden

20/0380 26.10.2020

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 20/0380 des Amtes für Integration und Sport sieht die Wahl von stellvertretenden Vorsitzenden für den Integrationsrat der Stadt Gladbeck vor. Gemäß der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist der Integrationsrat dazu verpflichtet, aus seiner Mitte einen Vorsitzenden sowie einen oder mehrere Stellvertreter zu wählen.

Die Verwaltung schlägt im Rahmen der Vorlage vor, drei Stellvertreter zu wählen. Diese Empfehlung begründet sich mit der Zweckmäßigkeit, um den Vorsitz des Integrationsrates zu unterstützen und zu entlasten.

Das Wahlverfahren richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung. Die Wahl erfolgt nach Möglichkeit durch offene Abstimmung oder durch Abgabe von Stimmzetteln. Eine Person gilt als gewählt, wenn sie mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Sollte im ersten Wahlgang kein Ergebnis mit einer absoluten Mehrheit erzielt werden, findet eine engere Wahl zwischen den beiden Personen mit den höchsten Stimmenzahlen statt. In diesem Fall entscheidet die Person mit den meisten Stimmen. Bei einem Gleichstand der Stimmen wird die Entscheidung durch das Los getroffen.

Mit der Durchführung der Wahl sind laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen oder klimarelevanten Auswirkungen verbunden. Der Beschlussentwurf sieht die Wahl von drei Personen als stellvertretende Vorsitzende des Integrationsrates vor.

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