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Beschlussvorlage

Benennung von zwei Delegierten und zwei Ersatzdelegierten für die Mitgliederversammlung der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Migrantenvertretungen NRW (LAGA NRW)

20/0386 26.10.2020

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 20/0386 des Amts für Integration und Sport sieht die Benennung von Vertretern für die Mitgliederversammlung der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Migrantenvertretungen NRW (LAGA NRW) vor. Grundlage für die Mitwirkung ist der Beschluss des ehemaligen Ausländerbeirats aus dem Jahr 1998, der der LAGA NRW beizutreten.

Gemäß der Satzung der LAGA NRW erfolgt die Vertretung in der Mitgliederversammlung durch Delegierte, welche Mitglieder des Integrationsrates sein müssen. Die Anzahl der zu entsendenden Delegierten richtet sich nach der Anzahl der ausländischen Einwohner in der jeweiligen Kommune. Da die Stadt Gladbeck derzeit etwa 13.500 ausländische Einwohner verzeichnet, ist die Entsendung von zwei Delegierten sowie der entsprechenden Anzahl an Ersatzdelegierten vorgesehen.

Die Mitgliederversammlung der LAGA NRW tritt einmal jährlich zusammen. Die Aufgaben der Delegierten umfassen die Wahl des Vorstands und der Kontrollkommission sowie die Entscheidung über Anträge, Mitgliedsbeiträge und Satzungsänderungen. Mit der vorliegenden Vorlage wird der Integrationsrat aufgefordert, die entsprechenden Mitglieder als Delegierte und Ersatzdelegierte zu bestimmen. Es entstehen durch diese Benennung keine finanziellen Auswirkungen.

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