Entsendung von Mitgliedern des Integrationsrates als beratende Mitglieder in die Fachausschüsse des Rates der Stadt Gladbeck
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 20/0384 des Amts für Integration und Sport sieht die Entsendung von Mitgliedern des Integrationsrates in die Fachausschüsse des Rates der Stadt Gladbeck vor. Auf Grundlage von § 17a Abs. 6 der Hauptsatzung der Stadt Gladbeck sollen direkt gewählte Migrantenvertreter als beratende Mitglieder in die Sitzungen der jeweiligen Ausschüsse entsandt werden. Dies gilt für Angelegenheiten, welche die besonderen Interessen ausländischer Bürger berühren.
Das Entsendungsrecht ist auf bestimmte Gremien beschränkt. Ausgenommen sind der Haupt- und Finanzausschuss, der Digitalisierungsausschuss, der Rechnungsprüfungsausschuss sowie der Wirtschaftsförderungs- und Bauausschuss. Die Vorlage schlägt vor, für die Ausschüsse für Sicherheit, Ordnung und Feuerwehr/Betriebsausschuss ZBG, Senioren, Soziales und Gesundheit, Jugendhilfe, Kultur, Schule, Sport sowie Stadtplanung, Umwelt, Klimaschutz und Mobilität jeweils ein beratendes Mitglied und ein stellvertretendes beratendes Mitglied zu benennen.
Sollten für die Besetzung mehrere Bewerber aus dem Integrationsrat zur Verfügung stehen, ist ein Wahlverfahren gemäß der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen durchzuführen. Von den gewählten Vertretern wird eine regelmäßige Teilnahme an den Sitzungen sowie die Berichterstattung an den Integrationsrat über relevante Beratungen erwartet. Die ausgewählten Mitglieder sollen in die entsprechenden Verteiler aufgenommen werden, um die Sitzungsunterlagen vorab zu erhalten. Durch diese Maßnahme entstehen keine finanziellen Auswirkungen oder klimarelevanten Folgen.
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