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Mitteilungsvorlage

Verpflichtung der gewählten Mitglieder des Integrationsrates

20/0377 26.10.2020

✦ KI-Zusammenfassung

Die Mitteilungsvorlage 20/0377 des Amtes für Integration und Sport regelt die formale Verpflichtung der gewählten Mitglieder des Integrationsrates in Gladbeck. Grundlage für dieses Verfahren ist die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sowie die Hauptsatzung der Stadt.

Gemäß der rechtlichen Vorgaben unterliegen die Mitglieder des Integrationsrates unter anderem der Verschwiegenheits- und der Treuepflicht gegenüber der Gemeinde. Um diese Pflichten rechtlich verbindlich zu dokumentieren, sollen die gewählten Mitglieder durch eine feierliche Erklärung ihre Verpflichtung bekunden. Der Vollzug dieser Verpflichtung erfolgt durch die Bürgermeisterin. Die Mitglieder bekunden ihr Einverständnis mit einer festgelegten Formel, in der sie zusichern, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen, die Gesetze zu beachten und ihre Pflichten zum Wohl der Stadt Gladbeck gewissenhaft zu erfüllen.

Mit der Durchführung dieses Vorgangs sind laut Vorlage keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt der Stadt Gladbeck verbunden. Die Vorlage wurde zur Kenntnisnahme für die Sitzung des Integrationsrates am 27. November 2020 vorgelegt.

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