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Beschlussvorlage

Benennung einer/eines Delegierten und einer/eines Ersatzdelegierten für den Hauptausschuss der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Migrantenvertretungen NRW (LAGA NRW)

20/0385 26.10.2020

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 20/0385 des Amts für Integration und Sport sieht die Benennung einer Vertretung für den Hauptausschuss der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Migrantenvertretungen Nordrhein-Westfalen (LAGA NRW) vor. Die Stadt Gladbeck ist seit einem Beschluss des damaligen Ausländerbeirats aus dem Jahr 1998 Mitglied der LAGA NRW, welche als demokratisch legitimiertes Vertretungsorgan der Integrationsräte im Bundesland fungiert.

Gemäß der Satzung der LAGA NRW ist jeder Mitgliedsbeirat dazu verpflichtet, einen Delegierten sowie einen Ersatzdelegierten in den Hauptausschuss zu entsenden. Dieser Ausschuss dient als Verbindungsgremium zwischen dem Vorstand und den Mitgliedern und tagt bis zu dreimal jährlich. Zu den Aufgaben des Hauptausschusses gehören die Entscheidung über den jährlichen Haushaltsplan, die Aufnahme neuer Mitglieder sowie die Beratung von Fragen, welche die Geschäftsführung betreffen.

Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass der neu gewählte Integrationsrat über die Besetzung dieser beiden Positionen entscheidet. Mit der Benennung der Delegierten und Ersatzdelegierten wird die personelle Vertretung des Integrationsrates in dem genannten Gremium sichergestellt. Für die Durchführung dieser Benennung sind laut Vorlage keine finanziellen Auswirkungen oder klimarelevanten Auswirkungen zu verzeichnen.

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