Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohner nach § 15 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 2Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 3Genehmigung der Tagesordnung
- 4Niederschrift über die letzte öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.12.2018
- 5Vorstellung des Konzeptes 'Zusammenleben in Gladbeck' durch Frau Jessen vom Institut für interdisziplinäre Beratung und interkulturelle Seminare (IBIS)Zur Vorlage · 19/0052 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage 19/0052 des Amtes für Integration und Sport dient der Vorstellung des gesamtstädtischen Integrationskonzeptes mit dem Titel „Zusammenleben in Gladbeck“. Das Konzept wurde vom Institut für interdisziplinäre Beratung und interkulturelle Seminare (IBIS) im Auftrag der Stadt entwickelt.
Die Erarbeitung des Plans erfolgte auf Basis einer Entscheidung des Integrationsrates aus dem Jahr 2015, der die Einführung eines solchen Konzeptes befürwortete und entsprechende Mittel für das Jahr 2017 in Aussicht stellte. Der Entwicklungsprozess umfasste eine Auftaktkonferenz im Februar 2018 sowie insgesamt zwölf Sitzungen einer Steuerungsgruppe und acht Workshops. In diesen Prozessen waren die Verwaltung, die lokale Politik, freie Träger sowie Bürgerinnen und Bürger beteiligt.
Das vorliegende Dokument beschreibt die Grundvoraussetzungen, Ziele, Verfahren sowie zentrale Handlungsfelder für die Integrationsarbeit in der Stadt. Eine Vertretung des Instituts IBIS erläutert die Inhalte des Konzeptes in den Sitzungen des Integrationsrates sowie des Haupt- und Finanzausschusses. Der Entwurf sieht vor, das vorgelegte Konzept zur Kenntnis zu nehmen und die Umsetzung der darin enthaltenen Handlungsempfehlungen zu begrüßen. Für die Vorstellung des Konzeptes sind keine finanziellen Auswirkungen im Haushalt vorgesehen.
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- 6Änderung einer Ausschussbesetzung - Schulausschuss -Zur Vorlage · 19/0064 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 19/0064 der Geschäftsstelle Rat und Bürger betrifft eine Änderung der Besetzung des Schulausschusses in Gladbeck. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden eines beratenden Mitglieds, welches die katholische Kirche Gladbeck vertrat, aus dem Ausschuss.
In Abstimmung mit der katholischen Kirche Gladbeck wird vorgeschlagen, ein neues beratendes Mitglied für den Schulausschuss zu benennen. Die Verwaltung schlägt hierfür eine Person vor, welche die erforderlichen Voraussetzungen für die Wahl erfüllt. Die Neubesetzung erfolgt auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen gemäß § 85 Abs. 2 Schulgesetz NRW sowie § 50 Abs. 3 GO NRW. Diese Regelungen sehen vor, dass bei einem vorzeitigen Ausscheiden eines Mitglieds die Ratsmitglieder auf Vorschlag der entsprechenden Fraktion oder Gruppe einen Nachfolger wählen.
Der Entwurf sieht vor, die vorgeschlagene Person zum beratenden Mitglied im Schulausschuss zu benennen. Mit der Neubesetzung sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Die Vorlage war zur Vorberatung und Empfehlung im Haupt- und Finanzausschuss sowie zur Entscheidung im Rat vorgesehen.
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- 7Genehmigung der Wiederbestellung eines Vorstandsmitgliedes der Sparkasse Gladbeck durch den Verwaltungsrat gem. § 8 Absatz 2 e Sparkassengesetz Nordrhein-WestfalenZur Vorlage · 19/0067 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 19/0067 der Geschäftsstelle Rat und Bürger befasst sich mit der Genehmigung einer Wiederbestellung im Vorstand der Sparkasse Gladbeck. Grundlage der Vorlage ist ein Beschluss des Verwaltungsrats der Sparkasse Gladbeck aus der Sitzung vom 17. Januar 2019.
Dem Beschluss zufolge wurde der Sparkassendirektor für den Zeitraum vom 1. November 2019 bis zum 31. Dezember 2020 letztmalig zum Mitglied des Vorstandes der Stadtsparkasse Gladbeck wiederbestellt und angestellt. Diese Wiederbestellung umfasst gleichzeitig die erneute Berufung zum Vorsitzenden des Vorstandes.
Gemäß § 8 Absatz 2 e des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen bedarf die Bestellung von Vorstandsmitgliedern durch den Verwaltungsrat der Genehmigung durch die Vertretung des Trägers. Der vorliegende Entwurf sieht vor, die Wiederbestellung des Sparkassendirektors nach Maßgabe des Verwaltungsratsbeschlusses zu genehmigen.
Aus der Vorlage geht hervor, dass für dieses Vorhaben keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Die Vorlage war zur Vorberatung und Empfehlung im Haupt- und Finanzausschuss sowie zur Entscheidung im Rat vorgesehen.
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- 8Fortschreibung des Frauenförderplanes/ Gleichstellungsplanes der Stadtverwaltung GladbeckZur Vorlage · 19/0066 · Beschlussvorlage
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Die Stadtverwaltung Gladbeck legt mit der Vorlage 19/0066 den fortgeschriebenen Gleichstellungsplan für einen Zeitraum von fünf Jahren vor. Dieser Plan ersetzt den bisherigen Frauenförderplan, dessen Bezeichnung aufgrund der Novellierung des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) geändert wurde. Der neue Plan umfasst neben den Zielen und konkreten Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern auch einen Bericht über die Personalentwicklung sowie die durchgeführten Maßnahmen im Zeitraum vom 1. Juli 2015 bis zum 30. Juni 2018.
Der Bericht analysiert die Wirksamkeit bisheriger Maßnahmen und identifiziert Handlungsbedarf in bestimmten Fachbereichen, Laufbahngruppen und Hierarchieebenen. Ein zentrales Ziel der Planung ist die weitere Steigerung des Frauenanteils in Führungspositionen, insbesondere im ehemaligen höheren Dienst. Zudem wird eine langfristige Erhöhung des Frauenanteils bei der Feuerwehr angestrebt, während im Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes eine Anpassung der Geschlechterverteilung im Fokus steht.
Die Erstellung des Plans erfolgte unter Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten sowie des Personalrats. Die Kosten für Fortbildungen und Informationsmaterial sollen aus den vorhandenen Haushaltsmitteln finanziert werden. Auch die Kosten für die geplante Einführung von Tele- und Heimarbeitsplätzen sollen aus den allgemein verfügbaren Finanzressourcen gedeckt werden. Der Entwurf sieht vor, dass der Rat den Bericht über die Personalentwicklung zur Kenntnis nimmt und den neuen Gleichstellungsplan in der vorliegenden Fassung beschließt.
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- 9Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen - Liste 4 - gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2018Zur Vorlage · 19/0060 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 19/0060 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit der Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen sowie Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2018. Gemäß der Zusammenstellung der Liste 4 nach § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen belaufen sich die betroffenen Mittel im Ergebnisplan auf insgesamt 308.750 Euro.
Der Entwurf sieht vor, dass der Rat die Bereitstellung dieser Mittel für das betreffende Haushaltsjahr zustimmt. Die Details zu den einzelnen Positionen der Aufwendungen und Auszahlungen sind in der der Vorlage beigefügten Aufstellung aufgeführt. Eine weitere finanzielle Auswirkung über die genannten Beträge hinaus wird in der Vorlage nicht ausgewiesen. Die Vorlage wurde zur Vorberatung und Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss sowie zur Entscheidung an den Rat vorgelegt.
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- 10Beteiligungsberichte 2016 und 2017Zur Vorlage · 19/0001 · Beschlussvorlage
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- 11Controllingbericht Haushaltssanierungsplan zum 30.09.2018Zur Vorlage · 19/0071 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 19/0071 des Amts für kommunale Finanzen dient der Kenntnisnahme des Controllingberichts zum Haushaltssanierungsplan der Stadt Gladbeck mit Stand zum 30. September 2018. Im Rahmen der Berichtspflichten des „Stärkungspakts Stadtfinanzen“ ist die Stadt verpflichtet, der Bezirksregierung Münster vierteljährlich umfassend über den Umsetzungsstand des Sanierungsplans zu informieren.
Der Bericht, welcher der Bezirksregierung am 3. Dezember 2018 übermittelt wurde, umfasst Angaben zur Entwicklung des laufenden Haushalts für das Jahr 2018 sowie zur Umsetzung der entsprechenden Konsolidierungsmaßnahmen. Als Bestandteile des Berichts werden zudem eine Plan- und Ist-Analyse der Maßnahmen sowie eine Analyse des Ergebnisplans für das Jahr 2018 zur Kenntnis gebracht.
Der Entwurf sieht vor, dass der Rat den Controllingbericht sowie die zugehörige Stellungnahme der Bezirksregierung Münster zur Kenntnis nimmt, sobald diese nach dem Eingang in der Verwaltung vorgelegt werden kann. Mit der Vorlage sind keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen verbunden.
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Hauptdokument|20190125120445|20190125120454|20190125120500|20190125120506|20190125120513|20190125120518
- 12Erlass einer Verordnung nach § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz - LÖG NRW) - Sonntagsöffnung für 2019 –Zur Vorlage · 19/0055 · Beschlussvorlage
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Die Stadtverwaltung hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur Erlassung einer Verordnung nach dem Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen vorgelegt. Ziel ist die Freigabe von drei verkaufsoffenen Sonntagen für das Jahr 2019. Die beantragten Termine sind der 14. April 2019 im Rahmen des Ostermarktes, der 08. September 2019 anlässlich des Appeltatenfestes sowie der 08. Dezember 2019 zum Nikolausmarkt. Die Öffnungszeiten sollen jeweils von 13:00 bis 18:00 Uhr gelten.
Die Grundlage für den Antrag der Werbegemeinschaft Gladbeck e. V. bildet das öffentliche Interesse, das durch die Durchführung lokaler Feste und Märkte gegeben ist. Die Verwaltung führt an, dass die geplanten Veranstaltungen im räumlichen Umfeld der Märkte stattfinden sollen. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens haben die Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen, der Einzelhandelsverband NRW, die Handwerkskammer Münster sowie die evangelische und katholische Kirche Stellung bezogen. Ein expliziter Widerspruch gegen die geplanten Sonntage wurde von den beteiligten Stellen nicht ausgesprochen.
Die Vorlage verweist auf die etablierte Bedeutung der Veranstaltungen und verweist auf Passantenfrequenzmessungen, um die Besucherströme zu belegen. Die Verordnungsänderung sieht vor, die Ladenöffnungen auf die unmittelbare Umgebung der Festgebiete zu begrenzen. Mit der Verabschiedung der Verordnung wird die rechtliche Grundlage für die geplante Sonntagsöffnung im Jahr 2019 geschaffen.
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Hauptdokument|20190131160507-0|20190131160507-1|20190131160507-2|20190131160508-3|20190131160509-4|20190131160510-5|20190131160513-6|20190131160514-8
- 13Genehmigung einer Dienstreise - Städtepartnerschaft mit Alanya -Zur Vorlage · 19/0050 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 19/0050 sieht die Genehmigung einer Dienstreise nach Alanya vor. Anlass der Reise ist eine Einladung der türkischen Partnerstadt an eine Delegation aus Gladbeck anlässlich des dort stattfindenden Stadtfestes im Zeitraum vom 15. bis 16. Juni 2019.
Die Reiseplanung sieht eine Anreise mit dem Flugzeug für den 14. Juni 2019 vor. Neben dem Bürgermeister sollen vier weitere Vertreter des Rates der Stadt Gladbeck an der Reise teilnehmen, wobei die Besetzung der Delegation nach einem festgelegten Schlüssel erfolgt.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen der Reise sind Reisekosten in der Ergebnisrechnung aufgeführt. Die entsprechenden Haushaltsmittel stehen für diesen Zweck zur Verfügung. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, die Dienstreise nach Alanya im Zeitraum vom 14. bis 16. Juni 2019 einschließlich etwaiger Änderungen zu genehmigen. Die Entscheidung wird im Haupt- und Finanzausschuss behandelt.
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- 14Breitbandausbau in Gladbeck - Bundesförderprojekt des Kreises RecklinghausenZur Vorlage · 19/0059 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 19/0059 des Referats Wirtschaftsförderung und Kommunikation dient der Information des Haupt- und Finanzausschusses über den aktuellen Stand des Breitbandausbaus in Gladbeck. Der Ausbau der Glasfaserinfrastruktur im Gigabit-Bereich erfolgt im Rahmen eines Bundesförderprojekts des Kreises Recklinghausen.
Der Prozess wird durch die Breitbandbeauftragten der Städte sowie die Breitbandkoordination Emscher-Lippe begleitet. Für die im Kreisgebiet liegenden und förderfähigen Gebiete hat der Kreis Recklinghausen einen Antrag auf Infrastrukturförderung gestellt, der auf den entsprechenden Förderrichtlinien des Bundes sowie des Landes Nordrhein-Westfalen basiert.
Die Vorlage sieht vor, dass der Ausschuss den Bericht über den aktuellen Sachstand zur Kenntnis nimmt. Es werden keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt Gladbeck ausgewiesen. Der Bericht zum Projektstatus erfolgt im Rahmen der Sitzung am 11. Februar 2019 mündlich.
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- 15Förderprogramm 'Gute Schule 2020' hier: Aufhebung eines SperrvermerksZur Vorlage · 19/0029 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 19/0029 des Amtes für kommunale Finanzen sieht die Aufhebung eines Sperrvermerks im Haushalt 2019 vor. Gegenstand der Vorlage ist das Förderprogramm „Gute Schule 2020“, das vom Land Nordrhein-Westfalen und der NRW.BANK zur Finanzierung kommunaler Investitionen in die Schulinfrastruktur bereitgestellt wird. Die Förderung erfolgt durch die Übernahme von Zins- und Tilgungsleistungen für bereitgestellte Kredite.
Für das Jahr 2019 steht der Stadt ein Kreditvolumen von rund 2,6 Millionen Euro zur Verfügung, wobei die Aufteilung zwischen investiven und konsumtiven Maßnahmen jeweils bei 50 Prozent liegt. Die Aufhebung des Sperrvermerks in Höhe von 1.269.000 Euro betrifft die Haushaltsstelle Sach- und Dienstleistungen beim Kostenträger für Grundschulen.
Mit der Freigabe der Mittel sollen spezifische Sanierungsmaßnahmen während der Osterferien umgesetzt werden. Dazu gehören die Erneuerung der Fenster an der Erich-Fried-Hauptschule mit einem Volumen von 350.000 Euro, die Fassadensanierung am Ratsgymnasium für 640.000 Euro sowie eine Innensanierung an der Ingeborg-Drewitz-Gesamtschule in Höhe von 279.000 Euro. Die finanziellen Auswirkungen der Aufhebung werden als neutral dargestellt, da die entsprechenden Mittel im investiven Finanzplan sowie in der Ergebnisrechnung als Einzahlung und Aufwand in gleicher Höhe vorgesehen sind.
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- 16Erfahrungen mit dem Online-Verfahren im BürgeramtZur Vorlage · 19/0056 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage 19/0056 des Amtes für öffentliche Ordnung informiert den Haupt- und Finanzausschuss über die Erfahrungen mit dem Online-Verfahren im Bürgeramt. Seit Mai 2018 erfolgt die Sachbearbeitung im Bürgeramt ausschließlich über ein Terminvereinbarungssystem. Zuvor wurde eine Phase getestet, in der neben Terminen auch ein Ticketkontingent zur Steuerung des Publikumsaufkommens genutzt wurde.
Die Umstellung auf die ausschließliche Terminvergabe erfolgte als Reaktion auf ein erhöhtes Publikumsaufkommen sowie einen hohen Krankenstand der Belegschaft. Zur Unterstützung des Teams wurden personelle Verstärkungen vorgenommen und Arbeitszeiten angepasst. Termine können über die Online-Plattform, telefonisch oder persönlich vor Ort für einen Zeitraum von acht Wochen im Voraus sowie tagesaktuell ab 8:00 Uhr vereinbart werden. Die Freischaltung tagesaktueller Termine erfolgt unter Berücksichtigung der verfügbaren Personalkapazitäten, um auf krankheitsbedingte Ausfälle reagieren zu können.
Für dringende Fälle, in denen die Dringlichkeit nachgewiesen werden kann, sieht die Verwaltung eine Lösung vor. Um die Bekanntheit des Systems zu erhöhen, plant die Verwaltung verstärkte Hinweise in der Presse und auf der städtischen Homepage. Laut Vorlage steigt die Akzeptanz des Systems, da eine verlässliche Bedienungszeit angegeben werden kann. Der Entwurf sieht vor, dass der Ausschuss den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nimmt. Finanzielle Auswirkungen werden nicht ausgewiesen.
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- 17Hundefreilaufflächen in GladbeckZur Vorlage · 19/0057 · Mitteilungsvorlage
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Die Verwaltung der Stadt Gladbeck hat im Rahmen einer Prüfung die Einrichtung einer öffentlichen Hundefreilauffläche untersucht. Nachdem bereits in der Vergangenheit verschiedene Standorte aufgrund von Lärmbelästigungen oder Nutzungskonflikten verworfen wurden, liegt nun ein konkreter Vorschlag vor.
Die Untersuchung durch eine Arbeitsgruppe der Verwaltung ergab, dass die Fläche der Bogenschießanlage in Wittringen die notwendigen Kriterien erfüllt. Die Fläche umfasst 7.400 Quadratmeter und bietet damit ausreichend Raum für die etwa 4.000 Hundehalter im Stadtgebiet. Die Standortwahl berücksichtigt dabei die Vorgabe, dass die Fläche weder in einem Wald- noch in einem Naturschutzgebiet liegen darf und eine zentrale Erreichbarkeit aufweisen soll. Da die Bogenschießabteilung des Schützenvereins Gladbeck-Mitte nicht mehr aktiv besteht und die Anlage nur noch sporadisch genutzt wird, wird die Umwidmung vorgeschlagen. Eine gleichzeitige Nutzung der Fläche durch Bogenschützen wird aus Sicherheitsgründen ausgeschlossen, wobei die Verwaltung die Suche nach einer Ausweichmöglichkeit für den Bogensport unterstützt.
Für die Umsetzung der Hundewiese werden Kosten in Höhe von circa 62.000 Euro veranschlagt. Diese Summe umfasst die Einzäunung, den Einbau von Toren für Besucher und Pflegefahrzeuge sowie die Ausstattung mit Bänken, Abfallbehältern und Hinweisschildern. Zudem sind Erdarbeiten, Pflasterungen und die laufenden Kosten für die Reinigung der Kotbehälter einzukalkulieren. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, die Bogenschießanlage als Hundefreilauffläche auszuweisen.
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- 18Glyphosatverbot auf städtischen PachtflächenZur Vorlage · 18/0472 · Beschlussvorlage
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- 19Sanierungszuschuss InnovationCity - Anpassung und Erweiterung der RichtlinieZur Vorlage · 19/0077 · Beschlussvorlage
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Die Stadtverwaltung legt dem Haupt- und Finanzausschuss eine Beschlussvorlage zur Anpassung und Erweiterung der Richtlinie für den Sanierungszuschuss im Rahmen von InnovationCity vor. Ziel der Neufassung ist es, das bestehende Förderprogramm für energetische Sanierungen, das bisher auf das Quartier Rentfort-Nord beschränkt war, auf das Quartier Stadtmitte auszuweiten.
Aufgrund der größeren Fläche und der höheren Einwohnerzahl in der Stadtmitte wird der Prozess auf dieses Gebiet übertragen. Während für das Sanierungsmanagement in der Stadtmitte bereits eine Förderzusage der KfW vorliegt und eine Stelle besetzt wurde, ist für eine weitere benötigte Stelle eine Zusage noch ausstehend. Die Verwaltung plant, die Aktivitäten wie die Haus-zu-Haus-Beratung, die Öffentlichkeitsarbeit sowie die Solarinitiative fortzuführen und in der Stadtmitte auszubauen.
Die überarbeitete Richtlinie enthält wesentliche inhaltliche Änderungen: Die Förderfähigkeit wird auf Gebäude mit bis zu 12 Wohneinheiten sowie auf Gebäude mit bis zu zwei Gewerbeeinheiten ausgeweitet. Zudem werden die Fördersätze für Dämmmaßnahmen und den Austausch von Fenstern und Türen moderat erhöht, während die Bonuszahlungen für Sanierungen nach KfW70- und Passivhausstandard entfallen. Für das Jahr 2019 sind für Rentfort-Nord 40.000 Euro und für die Stadtmitte 80.000 Euro als Fördersumme vorgesehen. Der jährliche Aufwand für Personal, Sach- und Dienstleistungen wird mit 120.000 Euro veranschlagt.
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- 20Ingenieurbauwerke der Stadt Gladbeck Langfristiger Erneuerungsbedarf im Bereich BrückenZur Vorlage · 19/0076 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Gladbeck ist Eigentümerin von 70 Ingenieurbauwerken, darunter Brücken, Tunnel, Durchlässe, Lärmschutzwände und Stege. Im Rahmen der Prüfverantwortlichkeit der Stadt werden aktuell 43 Brücken regelmäßig nach DIN 1076 auf Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit untersucht. Die Zustandsnoten dieser Bauwerke bewegen sich in einem Bereich zwischen 1,0 und 3,9.
Die Verwaltung identifiziert bei acht Brücken – darunter Bauwerke in der Beethovenstraße, Bülser Straße, Burgstraße, Winkelstraße, Lortzingstraße, Voßstraße, Tunnelstraße und Scheideweg – einen besonderen Handlungsbedarf. Aufgrund von Alter, Zustand oder Bauweise ist hier eine vollständige Erneuerung innerhalb der nächsten 10 bis 15 Jahre vorgesehen. Zudem besteht bei den Tunneln am Goetheplatz und am Oberhof Handlungsbedarf.
Die Umsetzung dieser Maßnahmen erfordert erhebliche Investitionssummen sowie die Bereitstellung von Planungs- und Baukapazitäten. Neben der Bauausführung sind Abstimmungen mit Eigentümern von Strecken, Wasserläufen und Versorgungsleitungen sowie der Abschluss von Kostenteilungsverträgen notwendig. Die Verwaltung weist darauf hin, dass zur Bewältigung des anstehenden Neubauprogramms eine Erweiterung der städtischen Kapazitäten erforderlich ist, wobei der Fachkräftemangel im konstruktiven Ingenieurbau eine Herausforderung darstellt.
Der Entwurf für den Beschluss sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss den Bericht zur Kenntnis nimmt und eine regelmäßige Berichterstattung im Stadtplanungs- und Bauausschuss anfordert.
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- 21Vorschlag gem. § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse der Ratsfraktion Die Linke - Verkehrssituation auf der Horster Straße -
- 22Beschlusscontrolling für das 1. Halbjahr 2018 - öffentlicher Teil -Zur Vorlage · 19/0046 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage 19/0046 dient der Information des Haupt- und Finanzausschusses über die im zweiten Halbjahr 2018 gefassten Beschlüsse. Der Entwurf sieht vor, dass die entsprechende Liste der Beschlüsse, die in diesem Zeitraum durch den Ausschuss verabschiedet wurden, zur Kenntnis genommen wird.
Die Vorlage wurde von der Geschäftsstelle Rat und Bürger erstellt und ist für die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 11. Februar 2019 vorgesehen. Aus dem Dokument geht hervor, dass durch die Vorlage keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Es sind weder einmalige noch jährliche Aufwendungen oder Erträge in der Ergebnisrechnung oder im investiven Finanzplan vorgesehen. Die Vorlage dient rein der Dokumentation der Ausschussarbeit für den genannten Zeitraum.
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- 23Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 24Mitteilungen des Bürgermeisters
- 25Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRWnicht öffentlich
- 26Genehmigung der Tagesordnungnicht öffentlich
- 27Niederschrift über die letzte nichtöffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.12.2018nicht öffentlich
- 28Verleihung der Ehrenplakette der Stadt Gladbecknicht öffentlich
- 29Höhergruppierung von Beschäftigtennicht öffentlich
- 30Beschlusscontrolling für das 2. Halbjahr 2018 - nichtöffentlicher Teil -nicht öffentlich
- 31Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüssenicht öffentlich
- 32Mitteilungen des Bürgermeistersnicht öffentlich