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Beschlussvorlage

Fortschreibung des Frauenförderplanes/ Gleichstellungsplanes der Stadtverwaltung Gladbeck

19/0066 23.01.2019 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadtverwaltung Gladbeck legt mit der Vorlage 19/0066 den fortgeschriebenen Gleichstellungsplan für einen Zeitraum von fünf Jahren vor. Dieser Plan ersetzt den bisherigen Frauenförderplan, dessen Bezeichnung aufgrund der Novellierung des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) geändert wurde. Der neue Plan umfasst neben den Zielen und konkreten Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern auch einen Bericht über die Personalentwicklung sowie die durchgeführten Maßnahmen im Zeitraum vom 1. Juli 2015 bis zum 30. Juni 2018.

Der Bericht analysiert die Wirksamkeit bisheriger Maßnahmen und identifiziert Handlungsbedarf in bestimmten Fachbereichen, Laufbahngruppen und Hierarchieebenen. Ein zentrales Ziel der Planung ist die weitere Steigerung des Frauenanteils in Führungspositionen, insbesondere im ehemaligen höheren Dienst. Zudem wird eine langfristige Erhöhung des Frauenanteils bei der Feuerwehr angestrebt, während im Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes eine Anpassung der Geschlechterverteilung im Fokus steht.

Die Erstellung des Plans erfolgte unter Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten sowie des Personalrats. Die Kosten für Fortbildungen und Informationsmaterial sollen aus den vorhandenen Haushaltsmitteln finanziert werden. Auch die Kosten für die geplante Einführung von Tele- und Heimarbeitsplätzen sollen aus den allgemein verfügbaren Finanzressourcen gedeckt werden. Der Entwurf sieht vor, dass der Rat den Bericht über die Personalentwicklung zur Kenntnis nimmt und den neuen Gleichstellungsplan in der vorliegenden Fassung beschließt.

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