Änderung einer Ausschussbesetzung - Schulausschuss -
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 19/0064 der Geschäftsstelle Rat und Bürger betrifft eine Änderung der Besetzung des Schulausschusses in Gladbeck. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden eines beratenden Mitglieds, welches die katholische Kirche Gladbeck vertrat, aus dem Ausschuss.
In Abstimmung mit der katholischen Kirche Gladbeck wird vorgeschlagen, ein neues beratendes Mitglied für den Schulausschuss zu benennen. Die Verwaltung schlägt hierfür eine Person vor, welche die erforderlichen Voraussetzungen für die Wahl erfüllt. Die Neubesetzung erfolgt auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen gemäß § 85 Abs. 2 Schulgesetz NRW sowie § 50 Abs. 3 GO NRW. Diese Regelungen sehen vor, dass bei einem vorzeitigen Ausscheiden eines Mitglieds die Ratsmitglieder auf Vorschlag der entsprechenden Fraktion oder Gruppe einen Nachfolger wählen.
Der Entwurf sieht vor, die vorgeschlagene Person zum beratenden Mitglied im Schulausschuss zu benennen. Mit der Neubesetzung sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Die Vorlage war zur Vorberatung und Empfehlung im Haupt- und Finanzausschuss sowie zur Entscheidung im Rat vorgesehen.
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