Erlass einer Verordnung nach § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz - LÖG NRW) - Sonntagsöffnung für 2019 –
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur Erlassung einer Verordnung nach dem Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen vorgelegt. Ziel ist die Freigabe von drei verkaufsoffenen Sonntagen für das Jahr 2019. Die beantragten Termine sind der 14. April 2019 im Rahmen des Ostermarktes, der 08. September 2019 anlässlich des Appeltatenfestes sowie der 08. Dezember 2019 zum Nikolausmarkt. Die Öffnungszeiten sollen jeweils von 13:00 bis 18:00 Uhr gelten.
Die Grundlage für den Antrag der Werbegemeinschaft Gladbeck e. V. bildet das öffentliche Interesse, das durch die Durchführung lokaler Feste und Märkte gegeben ist. Die Verwaltung führt an, dass die geplanten Veranstaltungen im räumlichen Umfeld der Märkte stattfinden sollen. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens haben die Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen, der Einzelhandelsverband NRW, die Handwerkskammer Münster sowie die evangelische und katholische Kirche Stellung bezogen. Ein expliziter Widerspruch gegen die geplanten Sonntage wurde von den beteiligten Stellen nicht ausgesprochen.
Die Vorlage verweist auf die etablierte Bedeutung der Veranstaltungen und verweist auf Passantenfrequenzmessungen, um die Besucherströme zu belegen. Die Verordnungsänderung sieht vor, die Ladenöffnungen auf die unmittelbare Umgebung der Festgebiete zu begrenzen. Mit der Verabschiedung der Verordnung wird die rechtliche Grundlage für die geplante Sonntagsöffnung im Jahr 2019 geschaffen.
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Dokumente
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- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20190131160507-1
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20190131160507-2
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