Förderprogramm 'Gute Schule 2020' hier: Aufhebung eines Sperrvermerks
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 19/0029 des Amtes für kommunale Finanzen sieht die Aufhebung eines Sperrvermerks im Haushalt 2019 vor. Gegenstand der Vorlage ist das Förderprogramm „Gute Schule 2020“, das vom Land Nordrhein-Westfalen und der NRW.BANK zur Finanzierung kommunaler Investitionen in die Schulinfrastruktur bereitgestellt wird. Die Förderung erfolgt durch die Übernahme von Zins- und Tilgungsleistungen für bereitgestellte Kredite.
Für das Jahr 2019 steht der Stadt ein Kreditvolumen von rund 2,6 Millionen Euro zur Verfügung, wobei die Aufteilung zwischen investiven und konsumtiven Maßnahmen jeweils bei 50 Prozent liegt. Die Aufhebung des Sperrvermerks in Höhe von 1.269.000 Euro betrifft die Haushaltsstelle Sach- und Dienstleistungen beim Kostenträger für Grundschulen.
Mit der Freigabe der Mittel sollen spezifische Sanierungsmaßnahmen während der Osterferien umgesetzt werden. Dazu gehören die Erneuerung der Fenster an der Erich-Fried-Hauptschule mit einem Volumen von 350.000 Euro, die Fassadensanierung am Ratsgymnasium für 640.000 Euro sowie eine Innensanierung an der Ingeborg-Drewitz-Gesamtschule in Höhe von 279.000 Euro. Die finanziellen Auswirkungen der Aufhebung werden als neutral dargestellt, da die entsprechenden Mittel im investiven Finanzplan sowie in der Ergebnisrechnung als Einzahlung und Aufwand in gleicher Höhe vorgesehen sind.
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