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Beschlussvorlage

Glyphosatverbot auf städtischen Pachtflächen

18/0472

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 18/0472 des Amts für Immobilienwirtschaft befasst sich mit der Regelung des Einsatzes von Glyphosat auf städtischen Flächen in Gladbeck. Der Vorgang ging auf einen Antrag einer Ratsfraktion zurück, der eine thematische Behandlung im Umweltausschuss sowie im Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschuss nach sich zog. Da die Entscheidung über den Einsatz von Glyphosat beide Ausschüsse betrifft, wurde die Angelegenheit dem Haupt- und Finanzausschuss zur Entscheidung vorgelegt.

Nach einer Abfrage der Verwaltung wird berichtet, dass Glyphosat auf landwirtschaftlichen Pachtflächen der Stadt außer in einem begründeten Fall zur Grünlanderneuerung nicht eingesetzt wird. Auf anderen städtischen Grundstücksflächen erfolgt der Einsatz ebenfalls nur in Ausnahmefällen, etwa wenn ein erheblicher Mehraufwand ohne das Mittel entstünde oder die gesundheitlichen Auswirkungen von Kräutern wie Bärenklau die Wirkung von Glyphosat überwiegen würden.

Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, dass in neu abzuschließenden oder zu verlängernden Pachtverträgen über städtische landwirtschaftliche Flächen eine Ausschlussklausel für den Einsatz von Glyphosat aufgenommen wird. Zudem soll der Einsatz von Glyphosat durch den Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschuss grundsätzlich unterbleiben, sofern keine begründeten Ausnahmefälle vorliegen. Finanzielle Auswirkungen aus dieser Regelung werden nicht ausgewiesen.

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