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Beschlussvorlage

Genehmigung der Wiederbestellung eines Vorstandsmitgliedes der Sparkasse Gladbeck durch den Verwaltungsrat gem. § 8 Absatz 2 e Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen

19/0067 23.01.2019 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 19/0067 der Geschäftsstelle Rat und Bürger befasst sich mit der Genehmigung einer Wiederbestellung im Vorstand der Sparkasse Gladbeck. Grundlage der Vorlage ist ein Beschluss des Verwaltungsrats der Sparkasse Gladbeck aus der Sitzung vom 17. Januar 2019.

Dem Beschluss zufolge wurde der Sparkassendirektor für den Zeitraum vom 1. November 2019 bis zum 31. Dezember 2020 letztmalig zum Mitglied des Vorstandes der Stadtsparkasse Gladbeck wiederbestellt und angestellt. Diese Wiederbestellung umfasst gleichzeitig die erneute Berufung zum Vorsitzenden des Vorstandes.

Gemäß § 8 Absatz 2 e des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen bedarf die Bestellung von Vorstandsmitgliedern durch den Verwaltungsrat der Genehmigung durch die Vertretung des Trägers. Der vorliegende Entwurf sieht vor, die Wiederbestellung des Sparkassendirektors nach Maßgabe des Verwaltungsratsbeschlusses zu genehmigen.

Aus der Vorlage geht hervor, dass für dieses Vorhaben keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Die Vorlage war zur Vorberatung und Empfehlung im Haupt- und Finanzausschuss sowie zur Entscheidung im Rat vorgesehen.

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📍 Sparkasse Gladbeck · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.

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