Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohner nach § 15 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 2Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 3Genehmigung der Tagesordnung
- 4Niederschrift über die letzte öffentliche Sitzung des Ausschusses
- 5Anregung/Beschwerde gem. § 24 GO NRW - Antrag der Eheleute Anneliese und Rudi Andrle - Grundbesitzabgaben für das Jahr 2013Zur Vorlage · 13/0121 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 11. März 2013 liegt eine Beschlussvorlage zur Behandlung einer Anregung bzw. Beschwerde gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW vor. Die Antragsteller haben mit Schreiben vom 1. Februar 2013 die Rückgängigmachung der vom Rat der Stadt Gladbeck beschlossenen Hebesatzerhöhung bei der Grundsteuer B gefordert.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass der Rat der Stadt Gladbeck am 20. September 2012 im Rahmen des Stärkungspaktes Stadtfinanzen einen Haushaltssanierungsplan verabschiedet hat. Dieser Plan sieht eine Erhöhung der Grundsteuer B auf 690 v.H. vor, was durch die Satzung über die Realsteuersätze ab 2013 umgesetzt wurde. Die Verwaltung erläutert, dass das Sanierungskonzept zu 65 Prozent aus Einsparungen, unter anderem durch den Wegfall von 50 Stellen in der Verwaltung, und zu 35 Prozent aus Mehreinnahmen durch die Erhöhung der Grundsteuer und der Gewerbesteuer besteht.
Nach Ansicht der Verwaltung war die Entscheidung zur Erhöhung des Hebesatzes nach einem Abwägungsprozess notwendig, um Einschränkungen oder Schließungen kommunaler Einrichtungen zu vermeiden. Ein Verzicht auf die Steuererhöhungen hätte laut Verwaltung die Sicherung der kommunalen Einrichtungen gefährdet. Die Verwaltung empfiehlt daher, der Anregung bzw. Beschwerde nicht zu entsprechen. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, dass der Ausschuss den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nimmt und der Beschwerde nicht stattgibt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 6Änderung von Ausschussbesetzungen - Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen -Zur Vorlage · 13/0135 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mit Schreiben vom 22. Februar 2013 eine Änderung der Ausschussbesetzungen vorgeschlagen. Hintergrund der Vorlage 13/0135 ist das Ausscheiden von zwei Mitgliedern aus den zuständigen Gremien.
Ein Mitglied der Ratsfraktion verlor seine Mitgliedschaft im Umwelt- und Betriebsausschuss, da der Wohnsitz zum 1. Oktober 2012 nicht mehr in Gladbeck gemeldet war. Da die Wohnsitznahme im Wahlgebiet eine Voraussetzung für die Ausschussmitgliedschaft darstellt, erlosch die Mandatsberechtigung gemäß den Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes. Zudem wurde mitgeteilt, dass ein weiteres Mitglied ihre Mitgliedschaft im Kulturausschuss niedergelegt hat.
Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 7 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist der Rat befugt, bei vorzeitigem Ausscheiden eines Mitglieds einen Nachfolger zu wählen, sofern dieser auf Vorschlag der entsprechenden Fraktion vorgeschlagen wird. Die Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen schlägt für den Umwelt- und Betriebsausschuss eine Person als ordentliches Mitglied vor, für den Kulturausschuss eine weitere Person. Die Nachfolger erfüllen die erforderlichen Voraussetzungen für die Wahl. Durch die Neubesetzung ändert sich die Gesamtzusammensetzung der Ausschüsse nicht. Es entstehen durch diese Änderung keine finanziellen Auswirkungen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 7Emscher Lippe Energie GmbH (ELE) Zusammensetzung des AufsichtsratesZur Vorlage · 13/0130 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 13/0130 befasst sich mit der Neubesetzung des Aufsichtsrates der Emscher Lippe Energie GmbH (ELE). Hintergrund der Vorlage ist der Beschluss des Rates der Stadt Gladbeck vom 6. Dezember 2012, die Beteiligung der Stadt an der ELE gemeinsam mit den Städten Gelsenkirchen und Bottrop sowie der RWE Deutschland AG fortzusetzen. Durch die Erhöhung der kommunalen Anteile an der Gesellschaft verändert sich die Anzahl der verfügbaren Aufsichtsratsmandate.
Gemäß den gesellschaftsvertraglichen Regelungen der ELE sind die Städte Bottrop und Gladneck sowie die Gesellschaft für Energie und Wirtschaft mbH jeweils berechtigt, zwei Mitglieder in den Aufsichtsrat zu entsenden. Zudem steht den kommunalen Gesellschaftern das Recht zu, jeweils einen Gast für die Teilnahme an den Sitzungen zu benennen. Bisher entsandte die Stadt Gladbeck ein Mitglied und benannte zwei Gäste.
Der vorliegende Entwurf sieht vor, den Bürgermeister sowie ein Ratsmitglied als Mitglieder des Aufsichtsrates der ELE zu bestellen. Ein weiteres Ratsmitglied soll als Gast an den Sitzungen des Gremiums teilnehmen. Die Vorlage basiert auf den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen zur Vertretung der Gemeinde in Unternehmen sowie den entsprechenden Wahlvorschriften. Finanzielle Auswirkungen durch diese personellen Neubesetzungen werden nicht ausgewiesen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 8GAFÖG - Bestellung einer Vertreterin/eines Vertreters der Stadt Gladbeck in der Gesellschafterversammlung -Zur Vorlage · 13/0029 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 13/0029 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Neubesetzung eines Vertretungspostens der Stadt Gladbeck in der Gesellschafterversammlung der GAFÖG. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden des bisherigen Vertreters, der die Leitung des Referates Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung innehatte, durch Tod im Dezember 2012.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist für die Vertretung der Gemeinde in Unternehmen und Einrichtungen eine Nachfolge zu bestellen. Die Vorlage verweist dabei auf die Bestimmungen zur Vertretung von Gemeinden in Gremien sowie auf die Regelung, dass der Rat bei vorzeitigem Ausscheiden einer Person das Gremium für die restliche Amtszeit neu wählen kann.
Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, eine neue Person als Vertreter der Stadt Gladbeck in der Gesellschafterversammlung der GAFÖG zu bestellen. Durch die Neubesetzung wird die Fortführung der städtischen Interessenvertretung in diesem Gremium sichergestellt. Die Verwaltung gibt an, dass durch diese Bestellung keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt entstehen. Die Entscheidung wird zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss sowie zur Beschlussfassung im Rat vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 9Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 i. V. m. § 82 GO NRW im Haushaltsjahr 2013Zur Vorlage · 13/0133 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Nummer 13/0133 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit der Genehmigung von über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2013. Der Antrag sieht vor, die Bereitstellung von Mitteln in einer Gesamthöhe von 127.000 Euro zu autorisieren.
Die Grundlage für diesen Beschluss bildet die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, konkret die Paragrafen 82 und 83. Die Details zu den einzelnen Positionen dieser Auszahlungen sind in einer der Vorlage beigefügten Zusammenstellung aufgeführt. Der Entwurf sieht vor, dass der Rat der im Finanzplan vorgesehenen Mittelbereitstellung in der genannten Höhe zustimmt. Die Vorlage wurde zur Beratung und Entscheidung in den Haupt- und Finanzausschuss sowie in den Rat vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 10Übertragung von Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen von 2012 nach 2013Zur Vorlage · 13/0137 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 13/0137 des Amts für kommunale Finanzen regelt die Übertragung von Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2012 in das Jahr 2013. Grundlage hierfür ist ein bereits am 6. Dezember 2012 gefasster Beschluss des Rates, der die Übertragung von Mitteln für rentierliche Maßnahmen, die Fortführung laufender Bau- und Beschaffungsmaßnahmen sowie für bestimmte Einzelmaßnahmen und kleinere Baumaßnahmen ermöglichte.
Im Rahmen der Umsetzung dieses Beschlusses sieht die Verwaltung die Übertragung folgender Beträge vor: Im investiven Finanzplan sind 12.497.954,97 Euro vorgesehen, ergänzt durch gebildete Rückstellungen in Höhe von 3.714.810,39 Euro sowie Ermächtigungsübertragungen für Verbindlichkeiten in Höhe von 7.579.068,12 Euro. Für verschiedene städtebauliche Projekte, darunter Maßnahmen im Rahmen der Sozialen Stadt Brauck, energetische Sanierungen sowie Projekte zur integrierten Stadtentwicklung in Gladbeck-Mitte, stehen Ermächtigungsübertragungen für Landeszuschüsse in einer Gesamthöhe von 5.083.591 Euro gegenüber.
Die Vorlage sieht vor, dass der Rat den vorgeschlagenen Ermächtigungsübertragungen zustimmt. Sollten sich durch den endgültigen Jahresabschluss Korrekturbedarfe ergeben, werden diese der zuständigen Stelle zur Kenntnis gebracht. Die Verwaltung weist darauf hin, dass den Dienststellen im laufenden Jahr bereits im Vorgriff auf die endgültige Bildung der Übertragungen die Nutzung dieser Mittel ermöglicht wurde, um die Handlungsfähigkeit sicherzustellen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 11.1Genehmigung einer Dienstreise - Städtepartnerschaft mit Wodzislaw -Zur Vorlage · 13/0122 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Mitteilungsvorlage 13/0122 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Genehmigung einer Dienstreise nach Wodzislaw. Die polnische Partnerstadt hat eine Delegation des Rates der Stadt Gladbeck anlässlich des dort stattfindenden Stadtfestes im Zeitraum vom 31. Mai bis zum 2. Juni 2013 eingeladen.
Es wird vorgeschlagen, dass die Reise aus dem Bürgermeister sowie zwei weiteren Vertretern des Rates der Stadt Gladbeck besteht. Die An- und Rückreise soll per Flugzeug erfolgen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen ist in der Ergebnisrechnung ein Aufwand für Reisekosten vorgesehen. Die entsprechenden Haushaltsmittel stehen zur Verfügung. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht die Genehmigung der Dienstreise nach Wodzislaw einschließlich etwaiger Änderungen vor.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 11.2Genehmigung einer Dienstreise - Städtepartnerschaft mit Schwechat -Zur Vorlage · 13/0150 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 13/0150 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Genehmigung einer Dienstreise im Rahmen der Städtepartnerschaft mit der österreichischen Stadt Schwechat. Anlass der Reise sind die Nestroy-Festspiele, die im Zeitraum vom 21. Juni bis zum 23. Juni 2013 stattfinden.
Der Vorschlag sieht vor, dass neben dem Bürgermeister bis zu vier Vertreter des Rates der Stadt Gladbeck an der Reise teilnehmen. Die Durchführung der Dienstreise soll per Flugzeug erfolgen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen der Reise sind Reisekosten in der Ergebnisrechnung vorgesehen. Die entsprechenden Haushaltsmittel stehen zur Verfügung. Der Entwurf sieht die Genehmigung der Dienstreise nach Schwechat einschließlich etwaiger Änderungen vor.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 12StraßenbenennungZur Vorlage · 13/0124 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 13/0124 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Benennung einer neuen Straße im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 61 – Mühlenstraße. Im Zuge der Errichtung von 20 neuen Wohneinheiten ist eine Erschließungsstraße vorgesehen, welche die Breddestraße mit der Bottroper Straße verbindet. Für diese zukünftige öffentliche Straße soll ein eigener Name festgelegt werden.
Als Vorschlag für die Benennung dient der Name „Buschfortweg“. Die Begründung für diesen Vorschlag bezieht sich auf das ehemalige Gelände der Textilwarenfabrik Buschfort, die im Jahr 1948 gegründet wurde und bis zu ihrer Schließung im Jahr 2008 im Ruhrgebiet tätig war. Das Unternehmen trug im Jahr 1960 mit einer Spende in Höhe von 25.000 DM zum Ausbau des Gladbecker Stadions bei.
Der Entwurf sieht vor, dass die im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 61 entstehende Straße offiziell als „Buschfortweg“ bezeichnet wird. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch diese Maßnahme keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt entstehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 13Straßen- und KanalunterhaltungZur Vorlage · 13/0132 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 13/0132 befasst sich mit der Prüfung einer möglichen Übertragung der Aufgaben der Straßen- und Kanalunterhaltung vom Ingenieuramt auf den Zentralen Betriebshof Gladbeck (ZBG). Im Rahmen der Haushaltberatungen 2012 wurde hierzu eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich aus Vertretern des Ingenieuramtes, des ZBG, des Personal- und Organisationsamtes, des Personalrates sowie der Zentralen Bauverwaltung zusammensetzte. Die Arbeitsgruppe empfahl einstimmig, die Aufgaben nicht auf den ZBG zu übertragen.
Als potenzielle Vorteile einer Übertragung wurden eine gesteigerte Kostentransparenz, Effizienzpotentiale sowie Synergien zwischen der Grünflächen-, Straßen- und Straßenreinigung unter der Leitung des ZBG angeführt. Demgegenüber standen Nachteile wie der Verlust interner Synergien im Ingenieuramt, die Entstehung neuer Schnittstellen zwischen Unterhaltung und Neubau sowie ein erhöhter Abstimmungsbedarf. Zudem wurde die Bedeutung der Verzahnung der sieben Stufen des Straßenbaus angeführt, um die aktuelle Struktur beizubehalten.
Eine Übertragung hätte den Übergang von 17 operativen Stellen sowie der Fachaufsicht durch Straßenmeister, Kanalmeister und zwei Abteilungsleitungen zur Folge gehabt. Da beim ZBG keine qualifizierte Ingenieursaufsicht vorhanden ist, das Ingenieuramt jedoch zur Wahrung der Fachkompetenz auf zwei Ingenieursstellen angewiesen ist, wären erhebliche Mehrkosten entstanden. Die Arbeitsgruppe bewertete eine Organisationsänderung als riskant. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht daher vor, die Aufgaben der Straßen- und Kanalunterhaltung weiterhin beim Ingenieuramt zu belassen. Finanzielle Auswirkungen sind in der Vorlage nicht ausgewiesen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 14Vorschlag gem. § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse der Ratsfraktion Die Linke - Umgang mit der kommunalen GEZ-Abgabe -Zur Vorlage · 13/0123 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Die Linke hat gemäß § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seiner Ausschüsse einen Vorschlag zur Behandlung des Umgangs mit der kommunalen GEZ-Abgabe vorgelegt. Die entsprechende Beschlussvorlage mit der Nummer 13/0123 wurde für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 11. März 2013 vorbereitet.
Gegenstand der Vorlage ist die inhaltliche Auseinandersetzung mit der Handhabung der Gebühren, die im Rahmen der Rundfunkbeiträge auf kommunaler Ebene anfallen. Der Text der Vorlage verweist für die detaillierte Begründung des Antrags auf eine separate Anlage. Die Vorlage dient als Grundlage für die Beratung im zuständigen Ausschuss, um eine Entscheidung über das weitere Vorgehen der Stadt Gladbeck in dieser Angelegenheit herbeizuführen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 15Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 16Mitteilungen des Bürgermeisters
- 17Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRWnicht öffentlich
- 18Genehmigung der Tagesordnungnicht öffentlich
- 19Niederschrift über die letzte nichtöffentliche Sitzung des Ausschussesnicht öffentlich
- 20Ausnahme von der Wiederbesetzungssperrenicht öffentlich
- 21Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüssenicht öffentlich
- 22Mitteilungen des Bürgermeistersnicht öffentlich