Übertragung von Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen von 2012 nach 2013
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 13/0137 des Amts für kommunale Finanzen regelt die Übertragung von Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2012 in das Jahr 2013. Grundlage hierfür ist ein bereits am 6. Dezember 2012 gefasster Beschluss des Rates, der die Übertragung von Mitteln für rentierliche Maßnahmen, die Fortführung laufender Bau- und Beschaffungsmaßnahmen sowie für bestimmte Einzelmaßnahmen und kleinere Baumaßnahmen ermöglichte.
Im Rahmen der Umsetzung dieses Beschlusses sieht die Verwaltung die Übertragung folgender Beträge vor: Im investiven Finanzplan sind 12.497.954,97 Euro vorgesehen, ergänzt durch gebildete Rückstellungen in Höhe von 3.714.810,39 Euro sowie Ermächtigungsübertragungen für Verbindlichkeiten in Höhe von 7.579.068,12 Euro. Für verschiedene städtebauliche Projekte, darunter Maßnahmen im Rahmen der Sozialen Stadt Brauck, energetische Sanierungen sowie Projekte zur integrierten Stadtentwicklung in Gladbeck-Mitte, stehen Ermächtigungsübertragungen für Landeszuschüsse in einer Gesamthöhe von 5.083.591 Euro gegenüber.
Die Vorlage sieht vor, dass der Rat den vorgeschlagenen Ermächtigungsübertragungen zustimmt. Sollten sich durch den endgültigen Jahresabschluss Korrekturbedarfe ergeben, werden diese der zuständigen Stelle zur Kenntnis gebracht. Die Verwaltung weist darauf hin, dass den Dienststellen im laufenden Jahr bereits im Vorgriff auf die endgültige Bildung der Übertragungen die Nutzung dieser Mittel ermöglicht wurde, um die Handlungsfähigkeit sicherzustellen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 132702100138
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20130301122342
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20130301122355
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20130301122404
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