Anregung/Beschwerde gem. § 24 GO NRW - Antrag der Eheleute Anneliese und Rudi Andrle - Grundbesitzabgaben für das Jahr 2013
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 11. März 2013 liegt eine Beschlussvorlage zur Behandlung einer Anregung bzw. Beschwerde gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW vor. Die Antragsteller haben mit Schreiben vom 1. Februar 2013 die Rückgängigmachung der vom Rat der Stadt Gladbeck beschlossenen Hebesatzerhöhung bei der Grundsteuer B gefordert.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass der Rat der Stadt Gladbeck am 20. September 2012 im Rahmen des Stärkungspaktes Stadtfinanzen einen Haushaltssanierungsplan verabschiedet hat. Dieser Plan sieht eine Erhöhung der Grundsteuer B auf 690 v.H. vor, was durch die Satzung über die Realsteuersätze ab 2013 umgesetzt wurde. Die Verwaltung erläutert, dass das Sanierungskonzept zu 65 Prozent aus Einsparungen, unter anderem durch den Wegfall von 50 Stellen in der Verwaltung, und zu 35 Prozent aus Mehreinnahmen durch die Erhöhung der Grundsteuer und der Gewerbesteuer besteht.
Nach Ansicht der Verwaltung war die Entscheidung zur Erhöhung des Hebesatzes nach einem Abwägungsprozess notwendig, um Einschränkungen oder Schließungen kommunaler Einrichtungen zu vermeiden. Ein Verzicht auf die Steuererhöhungen hätte laut Verwaltung die Sicherung der kommunalen Einrichtungen gefährdet. Die Verwaltung empfiehlt daher, der Anregung bzw. Beschwerde nicht zu entsprechen. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, dass der Ausschuss den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nimmt und der Beschwerde nicht stattgibt.
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20130301115739
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