Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohner nach § 15 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 2Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 3Genehmigung der Tagesordnung
- 4Niederschrift über die letzte öffentliche Sitzung des Ausschusses
- 4.aFeuerwehr Gladbeck - Jüngste Ereignisse -Zur Vorlage · 11/0502 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Gladbeck vom 5. Dezember 2011 wurde die Vorlage 11/0502 zur Berichterstattung über die Feuerwehr Gladbeck behandelt. Der Gegenstand der Vorlage umfasst die Information über jüngste Ereignisse im Bereich der Feuerwehr.
Die Verwaltung sieht für diesen Tagesordnungspunkt eine mündliche Berichterstattung vor. Ein schriftlicher Begründungstext ist in der vorliegenden Beschlussvorlage nicht enthalten. Die Vorlage wurde durch das Bürgermeisterbüro erstellt und dient der Information des Ausschusses über die aktuellen Vorgänge innerhalb der Feuerwehr. Ein förmlicher Beschlussentwurf ist im Dokument für den Fall einer entsprechenden Entscheidung im Ausschuss vorgesehen.
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- 5Gladbecker Bündnis für Familie - Erziehung, Bildung, ZukunftZur Vorlage · 11/0483 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Gladbeck wird die Freigabe von Mitteln aus dem Fonds „Gladbecker Bündnis für Familie – Erziehung, Bildung, Zukunft“ für zwei spezifische Projekte beantragt. Die Gesamtsumme der beantragten Mittel beläuft sich auf 15.527 Euro.
Das erste Projekt mit dem Titel „Vermittlung interkultureller Kompetenzen in der Jugendförderung“ sieht einen einmaligen Kostenzuschuss von 5.000 Euro vor. Ziel der Maßnahme, die für den Zeitraum von Dezember 2011 bis Dezember 2012 geplant ist, ist die Förderung der interkulturellen Kinder- und Jugendarbeit. Durch interne und externe Fortbildungen sollen hauptamtliche sowie ehrenamtliche Mitarbeiter qualifiziert werden. Ein Fokus liegt dabei auf der Entwicklung pädagogischer Konzepte zur Konfliktprävention in Zusammenarbeit mit dem kommunalen Ordnungsamt und der Polizei.
Das zweite Projekt umfasst die Entwicklung einer Konzeption zum Schulcoaching an der Lambertischule für den Zeitraum von Dezember 2011 bis Juli 2012. Die Kosten für dieses Vorhaben belaufen sich auf 10.527 Euro. Das Projekt verfolgt das Ziel, nachhaltige Strukturen für das soziale Miteinander an der Schule zu schaffen. Das Lehrerkollegium soll dabei Kompetenzen in den Bereichen Mobbingprävention, Konfliktmanagement, Eskalationsdynamiken und die Verbesserung der schulischen Kommunikationsstrukturen erweitern. Die Ergebnisse des Schulentwicklungsprozesses sollen anschließend evaluiert und in die Arbeit der Werkstatt Schule/Jugendhilfe einfließen. Die entsprechenden Projektanträge wurden zuvor im Jugendhilfeausschuss beziehungsweise im Schulausschuss beraten.
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- 6.1Änderung einer Ausschussbesetzung - SPD-Ratsfraktion -Zur Vorlage · 11/0471 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Ratsfraktion hat im Rahmen der Beschlussvorlage 11/0471 eine Änderung der Besetzung des Schulausschusses beantragt. Hintergrund des Antrags ist, dass ein Ratsmitglied in der Sitzung des Rates am 13. Oktober 2011 von einem stellvertretenden Mitglied zu einem ordentlichen Mitglied im Schulausschuss gewählt wurde. Da für diesen Wechsel bisher keine Nachbenennung erfolgt ist, schlägt die Fraktion vor, ein neues stellvertretendes Mitglied zu bestimmen.
Konkret wird vorgeschlagen, ein weiteres Ratsmitglied zum stellvertretenden Mitglied im Schulausschuss zu wählen. Die Grundlage für dieses Verfahren bildet die Gemeindeordnung NRW, wonach bei einem vorzeitigen Ausscheiden aus einem Ausschuss durch die Fraktion oder Gruppe, der das ausgeschiedene Mitglied angehörte, ein Nachfolger gewählt wird. Zudem wird auf die gesetzlichen Vorgaben des Schulgesetzes NRW zur Zusammensetzung des Ausschusses verwiesen.
Durch die geplante Neubesetzung der stellvertretenden Position ändert sich die Gesamtzusammensetzung des Ausschusses nicht. Mit der Vorlage sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Der Beschlussentwurf sieht die Wahl des vorgeschlagenen Ratsmitglieds zum stellvertretenden Mitglied im Schulausschuss vor.
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- 6.2Änderung einer Ausschussbesetzung - Ratsfraktion DIE LINKE -Zur Vorlage · 11/0489 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion DIE LINKE hat für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates am 5. bzw. 8. Dezember 2011 eine Änderung der Ausschussbesetzung im Ausschuss für integrierte Innenstadtentwicklung vorgeschlagen. Hintergrund der Vorlage 11/0489 ist die Niederlegung eines Mandats durch ein Ratsmitglied im genannten Ausschuss.
Gemäß der Vorgaben der Gemeindeordnung NRW, konkret § 50 Abs. 3 Satz 7 GO NRW, ist die Fraktion, der das ausgeschiedene Mitglied angehörte, befugt, einen Nachfolger vorzuschlagen. Die Ratsfraktion DIE LINKE schlägt hierfür die Wahl eines weiteren Ratsmitglieds vor, welches die erforderlichen Voraussetzungen für die Übernahme des Mandats erfüllt.
Durch die Neubesetzung ändert sich die Gesamtzusammensetzung des Ausschusses für integrierte Innenstadtentwicklung nicht. Mit der vorgeschlagenen Wahl wird die personelle Lücke im Ausschuss geschlossen. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch diesen Vorgang keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt entstehen. Der Beschlussentwurf sieht die Wahl des vorgeschlagenen Nachfolgers zum Mitglied des Ausschusses vor.
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- 7Gründung einer Gesellschaft zum Bau von Photovoltaikanlagen in Bottrop durch die ELEZur Vorlage · 11/0486 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Emscher Lippe Energie GmbH (ELE) beabsichtigt, eine neue Gesellschaft in der Rechtsform einer GmbH zu gründen, um Photovoltaikanlagen auf öffentlichen und gewerblichen Dächern zu finanzieren, zu errichten und zu betreiben. Die neue Gesellschaft soll ihren Sitz in Bottrop haben und als Gemeinschaftsunternehmen mit einem weiteren Partner agieren. Das Stammkapital der Gesellschaft ist auf 25.000 Euro festgesetzt, wobei die ELE einen Anteil von 50 Prozent in Höhe von 12.500 Euro übernehmen soll. Die Gründung ist an die Voraussetzung geknüpft, dass ein geeigneter Partner mit entsprechendem Geschäftsmodell gefunden wird.
Ziel des Vorhabens ist der Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Als erste Projekte wurden bereits drei Schulen in Bottrop untersucht und als statisch geeignet befunden. Die Umsetzung der Projekte soll durch das Fachwissen der ELE im Rahmen eines Geschäftsbesorgungs- und Betriebsführungsvertrages erfolgen. Die Finanzierung der Anlagen soll primär über Fremdkapital erfolgen, wobei eine Beteiligung der Bürger an ausgewählten Projekten angestrebt wird.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die mittelbare Beteiligung der kommunalen Anteilseigner keine finanziellen Auswirkungen auf deren Haushalte hat. Die Haftung der neuen Gesellschaft ist durch die Rechtsform der GmbH begrenzt. Da die mittelbare Beteiligung der Städte an der ELE über 25 Prozent liegt, ist die Gründung gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen zustimmungspflichtig und der Aufsichtsbehörde anzuzeigen.
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- 8Beteiligungsbericht 2010 der Stadt GladbeckZur Vorlage · 11/0441 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 11/0441 des Amtes für kommunale Finanzen dient der Vorlage des Beteiligungsberichts 2010 für den Rat der Stadt Gladbeck. Die Erstellung sowie die jährliche Fortschreibung dieses Berichts sind gemäß § 117 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen verpflichtend vorgeschrieben.
In dem Bericht erläutert die Stadt ihre wirtschaftliche sowie nicht-wirtschaftliche Betätigung. Der vorliegende Bericht stellt die 14. Fortschreibung dieser Dokumentation dar, welche seit dem Jahr 1997 erstellt wird, und bildet den Stand zum 31. Dezember 2010 ab. Der Bericht ist dem Rat und der Öffentlichkeit zur Kenntnis zu bringen, wobei auf die Möglichkeit der Einsichtnahme im Amtsblatt sowie im Internet hingewiesen wird.
Mit der Vorlage wird beantragt, dass der Beteiligungsbericht 2010 vom Rat zur Kenntnis genommen wird. Es sind keine finanziellen Auswirkungen durch diesen Vorgang zu verzeichnen.
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- 9Übertragung von Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen von 2011 nach 2012Zur Vorlage · 11/0450 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 11/0450 des Amtes für kommunale Finanzen behandelt die Übertragung von Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2011 in das Jahr 2012. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Durchführung von Vorhaben zu ermöglichen, die sich über ein Haushaltsjahr hinaus erstrecken und für die im jahresbezogenen Plan nur Teilabschnitte veranschlagt wurden.
Im Bereich des investiven Finanzplans sieht die Vorlage die Übertragung von Mitteln für Kanalbaumaßnahmen im Rahmen der Finanzierungsmöglichkeiten sowie die Fortführung bereits begonnener Bau- und Beschaffungsmaßnahmen vor. Dies umfasst unter anderem den Ausbau der Horster Straße, Schulbaumaßnahmen sowie die Sanierung der Feuer- und Rettungswache. Zudem sind Auszahlungen für bestimmte pauschal veranschlagte Beschaffungen und kleinere Baumaßnahmen vorgesehen. Für den Kanalbaubereich und unrentierliche Maßnahmen werden Kreditermächtigungen in Höhe von insgesamt 6.362 T€ übernommen.
Im konsumtiven Finanzplan ist die Übertragung für die Verwendung von Rückstellungen aus der Eröffnungsbilanz sowie für Auszahlungen aus Verbindlichkeiten, etwa für ausstehende Rechnungen oder unterlassene Instandsetzungen, vorgesehen.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass für den Ergebnisplan keine Ermächtigungsübertragungen gebildet werden. Der Beschluss ist gemäß den Vorgaben des Innenministeriums für Kommunen im Rahmen der Haushaltskonsolidierung erforderlich und muss der Kommunalaufsicht vorgelegt werden. Eine Anpassung der Übertragungen bleibt bis zur endgültigen Feststellung des Jahresabschlusses 2011 möglich.
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- 10Zustimmung zur Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 82 i.V.m. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2011Zur Vorlage · 11/0488 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 11/0488 des Amtes für kommunale Finanzen dient der Erwirkung einer Zustimmung für überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Ergebnisplan des Haushaltsjahres 2011. Die Vorlage basiert auf den gesetzlichen Vorgaben gemäß § 82 in Verbindung mit § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
Nach den Angaben in der Dokumentation belaufen sich die über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen auf einen Gesamtwert von 2.200.000 Euro. Die Details zu den einzelnen Positionen dieser Summe sind einer beigefügten Zusammenstellung zu entnehmen, auf die im Text verwiesen wird.
Der Entwurf sieht vor, dass der Rat die genannten überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Ergebnisplan in der Höhe von 2.200.000 Euro genehmigt. Die Vorlage wurde zur Beratung und Entscheidung im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat vorgelegt.
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- 11Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 82 i. V. m. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2011Zur Vorlage · 11/0501 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 11/0501 des Amtes für kommunale Finanzen dient der Erwirkung einer Zustimmung für die Leistung von über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2011. Die Grundlage für diesen Vorgang bildet die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, konkret die Paragrafen 82 in Verbindung mit 83.
Nach den in der Vorlage enthaltenen Zusammenstellungen belaufen sich die überplanmäßigen Mittelbereitstellungen im Ergebnisplan auf insgesamt 478.600 Euro für Aufwendungen und Auszahlungen. Im Finanzplan sind zudem außerplanmäßige Auszahlungen in Höhe von insgesamt 222.000 Euro aufgeführt. Dieser Betrag setzt sich aus 199.000 Euro gemäß der ersten Liste und 23.000 Euro gemäß der zweiten Liste zusammen.
Der Beschlussentwurf sieht vor, dass die im Dokument aufgeführten über- und außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen für das Haushaltsjahr 2011 in der genannten Gesamthöhe genehmigt werden. Die Vorlage wurde zur Beratung und Entscheidung für den Haupt- und Finanzausschuss sowie für den Rat vorgelegt.
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- 12Realsteuerhebesätze 2012Zur Vorlage · 11/0411 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes für kommunale Finanzen sieht eine Änderung der Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und der Gewerbesteuer vor. Ziel der Vorlage ist die Anpassung der Realsteuerhebesätze für das Jahr 2012, um den Vorgaben des im April 2011 beschlossenen Haushaltssicherungskonzepts 2011 zu entsprechen.
Nach der bisherigen Satzung vom Dezember 2010 war für das Jahr 2012 bereits eine Anhebung der Grundsteuer B auf 490 % und der Gewerbesteuer auf 470 % vorgesehen. Die neue Vorlage sieht jedoch eine weitere Steigerung der Hebesätze vor. Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll auf 530 % angehoben werden, während der Hebesatz für die Gewerbesteuer auf 480 % steigen soll.
Zusätzlich wird eine Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer A, welche land- und forstwirtschaftliche Grundstücke betrifft, vorgeschlagen. Der Satz soll von bisher 170 % auf 285 % angehoben werden. Die Verwaltung führt an, dass das Aufkommen aus der Grundsteuer A mit 0,18 % des Gesamtaufkommens der Grundsteuern zwar von untergeordneter Bedeutung ist, die Anpassung jedoch der proportionalen Gleichmäßigkeit der Besteuerung aller Grundstücksarten sowie einer angestrebten Vereinheitlichung der Hebesätze im Kreisgebiet Gladbeck dienen soll. Die letzte Erhöhung der Realsteuersätze erfolgte nach Angaben der Verwaltung zum 1. Januar 1998. Der Entwurf sieht die Verabschiedung der entsprechenden Änderungssatzung vor.
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- 13Entwässerungsgebührensätze 2012Zur Vorlage · 11/0417 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 11/0417 des Amts für kommunale Finanzen sieht eine Anpassung der Entwässerungsgebührensätze für das Jahr 2012 vor. Die Gesamtaufwendungen der Einrichtung Stadtentwässerung steigen im Vergleich zum Vorjahr um 6,2 Prozent, was einem Betrag von 704.912 Euro entspricht. Wesentliche Kostenfaktoren sind erhöhte Umlage- und Beitragsverpflichtungen gegenüber der Emschergenossenschaft aufgrund des Umbaus des Emschersystems sowie eine gestiegene Abwasserabgabe. Zudem verzeichnet die Kalkulation Mehraufwendungen bei den kalkulatorischen Abschreibungen, der Verzinsung des Anlagekapitals sowie bei den Personalaufwendungen.
Trotz der Kostensteigerungen ist eine Erhöhung der Gebührentarife um 2,9 Prozent vorgesehen, da ein systembedingt erhöhter Gesamtwasserverbrauch die Aufwandssteigerungen teilweise kompensiert. Die Schmutzwassergebühr für allgemeine Tarifnehmer steigt von 2,00 Euro auf 2,04 Euro pro Kubikmeter Abwasser. Die Niederschlagswassergebühr erhöht sich von 0,79 Euro auf 0,84 Euro pro Quadratmeter angeschlossener befestigter Grundstücksfläche. Für die Klärschlammentsorgung privater Grundstücksentwässerungsanlagen wird der Tarif von 71,59 Euro auf 72,15 Euro festgesetzt.
Die durchschnittliche jährliche Gebührenbelastung für einen vierköpfigen Haushalt in einem Einfamilienhaus steigt nach der Berechnung von 502,70 Euro auf 517,20 Euro. Im überregionalen Vergleich der Gebühren für Nordrhein-Westfalen liegt Gladbeck mit Platz 342 von 396 Gemeinden weiterhin unter dem Landesdurchschnitt von 683,27 Euro. Die Vorlage umfasst die Billigung der Gebührenbedarfsberechnung 2012 sowie den Beschluss der neuen Tarifsatzung.
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Hauptdokument|20111031092411|20111031092416|20111031092420|20111031092425|20111031092429
- 14Die zukünftige Wahrnehmung der Aufgaben nach dem SGB II - der Kreis Recklinghausen als Optionskommune hier: Bericht zum Stand des UmstellungsprozessesZur Vorlage · 11/0482 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 11/0482 des Sozialamtes dient der Information des Haupt- und Finanzausschusses über den aktuellen Stand des Umstellungsprozesses bei der Wahrnehmung der Aufgaben nach dem SGB II. Ziel ist es, dass der Kreis Recklinghausen ab dem 1. Januar 2012 als Optionskommune die Aufgaben als alleiniger kommunaler Träger übernimmt.
Im Vorfeld hatte der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Gladbeck bereits beschlossen, die Bemühungen des Kreises Recklinghausen zu unterstützen und den Antrag auf Zulassung zur Option zu befürworten. Nach der erfolgten Zulassung hat der Kreis mit der Schaffung der notwendigen Voraussetzungen für die Übernahme der Aufgaben begonnen.
Der vorliegende Bericht über den Stand der Umsetzung sowie die entsprechenden Satzungsentwürfe, die vom Kreistag in seiner Sitzung am 17. Oktober 2011 mehrheitlich beschlossen wurden, liegen der Vorlage bei. Mit dem Beschlussentwurf wird vorgesehen, dass der Haupt- und Finanzausschuss den Bericht über den Fortschritt des Prozesses zur Kenntnis nimmt. Finanzielle Auswirkungen für die Stadt Gladbeck werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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- 15Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 16Mitteilungen des Bürgermeisters
- 17Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRWnicht öffentlich
- 18Genehmigung der Tagesordnungnicht öffentlich
- 19Niederschrift über die letzte nichtöffentliche Sitzung des Ausschussesnicht öffentlich
- 20Vorschlag gem. § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seiner Ausschüsse der Ratsfraktion Soziale Liste - Zwangsverkabelung der GWG-Mieter -nicht öffentlich
- 21Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüssenicht öffentlich
- 22Mitteilungen des Bürgermeistersnicht öffentlich