Zustimmung zur Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 82 i.V.m. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2011
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 11/0488 des Amtes für kommunale Finanzen dient der Erwirkung einer Zustimmung für überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Ergebnisplan des Haushaltsjahres 2011. Die Vorlage basiert auf den gesetzlichen Vorgaben gemäß § 82 in Verbindung mit § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
Nach den Angaben in der Dokumentation belaufen sich die über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen auf einen Gesamtwert von 2.200.000 Euro. Die Details zu den einzelnen Positionen dieser Summe sind einer beigefügten Zusammenstellung zu entnehmen, auf die im Text verwiesen wird.
Der Entwurf sieht vor, dass der Rat die genannten überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Ergebnisplan in der Höhe von 2.200.000 Euro genehmigt. Die Vorlage wurde zur Beratung und Entscheidung im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat vorgelegt.
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Dokumente
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