Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 82 i. V. m. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2011
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 11/0501 des Amtes für kommunale Finanzen dient der Erwirkung einer Zustimmung für die Leistung von über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2011. Die Grundlage für diesen Vorgang bildet die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, konkret die Paragrafen 82 in Verbindung mit 83.
Nach den in der Vorlage enthaltenen Zusammenstellungen belaufen sich die überplanmäßigen Mittelbereitstellungen im Ergebnisplan auf insgesamt 478.600 Euro für Aufwendungen und Auszahlungen. Im Finanzplan sind zudem außerplanmäßige Auszahlungen in Höhe von insgesamt 222.000 Euro aufgeführt. Dieser Betrag setzt sich aus 199.000 Euro gemäß der ersten Liste und 23.000 Euro gemäß der zweiten Liste zusammen.
Der Beschlussentwurf sieht vor, dass die im Dokument aufgeführten über- und außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen für das Haushaltsjahr 2011 in der genannten Gesamthöhe genehmigt werden. Die Vorlage wurde zur Beratung und Entscheidung für den Haupt- und Finanzausschuss sowie für den Rat vorgelegt.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 110112100502
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20111201160642
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Rat
- Änderung der Friedhofsatzung 28.11.2011
- Neufassung der Satzungen über die Erhebung von Elternbeiträgen a) in Kindertageseinrichtungen b) in der Kindertagespflege 28.11.2011
- Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 82 i. V. m. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2011 07.12.2011
- Friedhofsgebühren 2012; Änderung der Gebührensatzung Friedhöfe 24.11.2011
- Änderung einer Ausschussbesetzung - Ratsfraktion DIE LINKE - 23.11.2011
- A 52 a) Stellungnahme der Verwaltung b) Vorschlag gem. § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse der Ratsfraktion Soziale Liste 23.11.2011