Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohner nach § 15 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 2Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 3Genehmigung der Tagesordnung
- 4Niederschrift über die letzte öffentliche Sitzung des Ausschusses
- 5Anregung gem. § 24 der GO NRW hier: Antrag der Partei DIE LINKE. - Friedhofssatzung - Grabdenkmale ohne KinderarbeitZur Vorlage · 08/0159 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Partei DIE LINKE. Stadtverband Gladbeck hat im Rahmen einer Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW eine Änderung der Friedhofssatzung beantragt. Ziel ist es, die Aufstellung von Grabmalen auf städtischen Friedhöfen so zu regeln, dass diese nachweislich ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 hergestellt wurden.
Die Verwaltung hat zu diesem Antrag eine Stellungnahme abgegeben und schlägt einen entsprechenden Beschlussentwurf vor. Hintergrund der Anregung ist das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit, welches auch in Deutschland und der Europäischen Union als Grundlage für die Einhaltung sozialer Standards bei öffentlichen Vergaben anerkannt ist.
Da für Grabdenkmale derzeit keine spezifischen Gütesiegel zur Kontrolle der Einhaltung von ILO-Standards existieren, sieht der Vorschlag der Verwaltung vor, bei künftigen öffentlichen Ausschreibungen für Gemeinschaftsgräber durch den Zentralen Betriebshof eine entsprechende Klausel in die Unterlagen aufzunehmen. Demnach sollen nur Grabdenkmale berücksichtigt werden, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit produziert wurden oder deren Anbieter aktive Maßnahmen zum Ausstieg aus der Kinderarbeit eingeleitet haben. Die Einhaltung dieser Vorgaben soll durch eine Selbstverpflichtung der Firmen als Vertragsbestandteil sichergestellt werden. Ein Verstoß gegen diese Zusicherung würde rechtliche Konsequenzen sowie einen Ausschluss von künftigen Ausschreibungen nach sich ziehen. Finanzielle Auswirkungen werden nicht erwartet.
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- 6Familienbericht 2007Zur Vorlage · 08/0146 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 08/0146 des Amts für Familie, Jugend und Soziales dient der Kenntnisnahme des Familienberichts 2007 im Haupt- und Finanzausschuss. Der Bericht basiert auf einem Auftrag, den der Ausschuss im Dezember 2006 an das Institut ZEFIR erteilt hat, um eine detaillierte Situationsbeschreibung der Familien in Gladbeck sowie daraus resultierende Handlungsempfehlungen für eine familienfreundliche Stadtentwicklung zu erstellen.
Im Rahmen dieses Auftrags wurde in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung ein familienstatistisches Informationssystem (FIS) aufgebaut. Dieses System umfasst etwa 130 Datensätze in Modulen wie Demographie, Sozialdaten, Kinderbetreuung, Bildung und Arbeitslosigkeit. Durch die kontinuierliche Pflege dieser Daten und die Bildung von Zeitreihen sollen die Auswirkungen kommunaler Maßnahmen künftig bewertbar sein.
Zusätzlich wurde eine Familienbefragung durchgeführt, bei der im Frühjahr 2007 per Zufallsgenerator ausgewählte Familien kontaktiert wurden. Von den angeschriebenen Haushalten antworteten etwa 900, was einer Rücklaufquote von 45 Prozent entspricht. An der Umsetzung des Projekts waren neben dem Institut ZEFIR das Amt für Familie, Jugend und Soziales, das Kreisgesundheitsamt, die Vestische Arbeit sowie weitere Ämter der Stadtverwaltung beteiligt. Der Bericht wurde Ende Februar 2008 fertiggestellt und wird im Ausschuss vorgestellt. Für die Erstellung des Berichts entstehen keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen.
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- 7Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. §60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW; Änderung von Ausschussbesetzungen; - BIG-Ratsfraktion -Zur Vorlage · 08/0127 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 08/0127 befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung sowie der Neubesetzung von Ausschussmandaten in der Stadt Gladbeck. Hintergrund der Vorlage ist der Austritt eines Ratsmitglieds aus der BIG-Ratsfraktion im Januar 2008. Durch diesen Austritt war die Fraktion im Rechnungsprüfungsausschuss sowie im Stadtplanungs- und Bauausschuss nicht mehr vertreten.
Da eine Abberufung ordentlicher Ausschussmitglieder nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen nicht möglich ist, wurde eine Dringlichkeitsentscheidung durch den Bürgermeister und ein Ratsmitglied am 12. März 2008 getroffen. Um die Vertretung der Fraktion in den genannten Gremien wiederherzustellen, wurde gemäß § 58 Abs. 1 Satz 7 GO NRW die Benennung von beratenden Mitgliedern vorgeschlagen.
Der Beschlussentwurf sieht vor, die bereits getroffene Dringlichkeitsentscheidung zu genehmigen. Demnach werden ein Ratsmitglied als beratendes Mitglied sowie ein weiteres Ratsmitglied als stellvertretendes beratendes Mitglied sowohl für den Rechnungsprüfungsausschuss als auch für den Stadtplanungs- und Bauausschuss benannt. Mit dieser Regelung wird die personelle Vertretung der BIG-Ratsfraktion in diesen Ausschüssen mit beratender Stimme sichergestellt. Finanzielle Auswirkungen aus dieser Neubesetzung werden nicht ausgewiesen.
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- 8Änderung von Ausschussbesetzungen; - SPD-Ratsfraktion -Zur Vorlage · 08/0168 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 08/0168 der Stadt Gladbeck behandelt die Neubesetzung von Mitgliedern im Jugendhilfeausschuss. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden eines stimmberechtigten Mitglieds, welches die Vertretung der Jugendverbände und der freien Jugendhilfe innehatte. Die entsprechende Person legte ihre Mitgliedschaft im Dezember 2007 nieder.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG-KJHG) ist vorgesehen, dass bei einem Ausscheiden eines Mitglieds vor Ablauf der Wahlzeit ein Ersatzmitglied für den verbleibenden Zeitraum der Wahlzeit zu wählen ist. Die Vorschlagsberechtigung liegt dabei bei der Stelle, die das ursprüngliche Mitglied nominiert hatte.
Auf Vorschlag der SPD-Ratsfraktion wird die Wahl einer neuen Besetzung beantragt. Konkret soll ein bisheriges stellvertretendes Ausschussmitglied zum stimmberechtigten Mitglied des Jugendhilfeausschusses ernannt werden. Gleichzeitig wird vorgeschlagen, die Position des stellvertretenden stimmberechtigten Mitglieds neu zu besetzen, wobei die Verwaltung feststellt, dass die Person für diese Benennung die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt.
Mit der Neubesetzung sind laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Der Beschlussentwurf sieht die Wahl der vorgeschlagenen Personen gemäß den rechtlichen Bestimmungen des AG-KJHG vor.
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- 9Änderung einer Ausschussbesetzung; - Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -Zur Vorlage · 08/0171 · Beschlussvorlage
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Die Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat eine Änderung der Besetzung im Umwelt- und Betriebsausschuss vorgeschlagen. Hintergrund der Vorlage 08/0171 ist die Niederlegung eines Mandats als stellvertretendes Mitglied durch ein Ratsmitglied.
Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (§ 50 Abs. 3 Satz 5 GO NRW) ist die Fraktion, der das ausgeschiedene Mitglied angehörte, berechtigt, einen Nachfolger oder eine Nachfolgerin für den vakanten Platz zu nominieren. Die Fraktion schlägt vor, ein weiteres Ratsmitglied zum stellvertretenden Mitglied des Umwelt- und Betriebsausschusses zu wählen. Die Verwaltung stellt fest, dass die vorgeschlagene Person die für die Wahl erforderlichen Voraussetzungen erfüllt.
Durch die Neubesetzung ändert sich die Gesamtzusammensetzung des Ausschusses nicht. Mit der Wahl wird lediglich die personelle Nachfolge für das stellvertretende Mandat geregelt. Es entstehen durch diesen Vorgang keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt. Der Beschlussentwurf sieht die Wahl der vorgeschlagenen Person zum stellvertretenden Mitglied des Umwelt- und Betriebsausschusses vor.
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- 10Kommunalwahlen 2009Zur Vorlage · 08/0086 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage des Organisations- und Personalamtes befasst sich mit den Vorbereitungen für die Kommunalwahlen 2009. Da die aktuelle Wahlperiode am 20. Oktober 2009 endet, sind rechtzeitig organisatorische Maßnahmen zu treffen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Entscheidung über die Anzahl der Ratsmandate. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Kommunalwahlgesetzes kann die Zahl der zu wählenden Vertreter durch Satzung verringert werden. Die Verwaltung empfiehlt, die bereits für die laufende Wahlperiode beschlossene Reduzierung von 50 auf 44 Vertreter beizubehalten. Ein entsprechender Satzungsentwurf liegt der Vorlage bei. Es wird angestrebt, diese Regelung nicht zeitlich auf die nächste Wahlperiode zu befristen.
Des Weiteren ist die Bildung eines Wahlausschusses für die kommende Wahl erforderlich. Der Ausschuss übernimmt Aufgaben wie die Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke, die Prüfung von Wahlvorschlägen sowie die Feststellung des Wahlergebnisses. Der Vorsitz des Ausschusses wird durch den Wahlleiter inne, der kraft Gesetzes der Bürgermeister ist. Die Beisitzer sowie deren persönliche Stellvertreter sind durch den Rat zu wählen. Um einen reibungslosen Ablauf der Nominierungsprozesse zu gewährleisten, wird eine zeitnahe Entscheidung über die Wahlbezirkseinteilung angestrebt. Für die Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen sind keine finanziellen Auswirkungen im Haushalt ersichtlich.
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- 11Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Ausgaben - Liste 4 - gem. §§ 82 und 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2007Zur Vorlage · 08/0145 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 08/0145 des Amtes für kommunale Finanzen dient der Information des Rates über die Ausgaben des Haushaltsjahres 2007. Gegenstand der Vorlage ist die Zusammenstellung der unerheblichen überplanmäßigen sowie außerplanmäßigen Ausgaben, die unter der Bezeichnung Liste 4 geführt werden.
Die Vorlage basiert auf den gesetzlichen Vorgaben der Paragraphen 82 und 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Diese Bestimmungen verpflichten dazu, dem Rat die Ausgaben zur Kenntnis zu bringen, die als unerheblich eingestuft werden. Die entsprechende detaillierte Aufstellung der Finanzbewegungen ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
Der Entwurf sieht vor, dass der Rat die vorgelegte Zusammenstellung der genannten Ausgaben offiziell zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage wurde im Rahmen des ordnungsgemäßen Verfahrens durch die zuständige Verwaltung erstellt und zur Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss sowie in den Rat vorgelegt.
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- 12Beteiligungsbericht 2007 der Stadt GladbeckZur Vorlage · 08/0166 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 08/0166 des Amtes für kommunale Finanzen dient der Vorlage des Beteiligungsberichts 2007 der Stadt Gladbeck. Die Erstellung sowie die jährliche Fortschreibung dieses Berichts sind gemäß § 112 Absatz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen verpflichtend vorgeschrieben. Ziel des Berichts ist es, die Ratsmitglieder und die Einwohner über die Beteiligungen der Stadt an Unternehmen und Einrichtungen in privatrechtlicher Rechtsform zu informieren.
Der Bericht umfasst Angaben zur Erfüllung des öffentlichen Zwecks, zu den finanzwirtschaftlichen Auswirkungen der Beteiligungen, zu den Beteiligungsverhältnissen sowie zur Zusammensetzung der Organe der jeweiligen Gesellschaften. Die Stadt Gladbeck erstellt diesen Bericht seit 1997; die vorliegende Fassung stellt die elfte Version dar und entspricht dem Stand vom 31. Dezember 2007. Dabei wurden die im Jahr 2007 eingetretenen Änderungen berücksichtigt.
Seit dem Jahr 2003 wird der Bericht in seiner aktuellen Fassung über das Internet zur Verfügung gestellt. Die Vorlage sieht vor, dass der Beteiligungsbericht 2007 im Rahmen der Sitzungen zur Kenntnis genommen wird. Es werden keine finanziellen Auswirkungen durch die Vorlage ausgewiesen. Die Einsichtnahme in den Bericht ist öffentlich möglich.
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Die vorliegende Beschlussvorlage 08/0100 des Bürgermeisterbüros sieht die Genehmigung einer Dienstreise zur Partnerstadt Wandlitz vor. Anlass der Reise ist das Strandbadfest, welches im Zeitraum vom 11. bis 13. Juli 2008 stattfindet.
Der Vorschlag umfasst die Teilnahme des Bürgermeisters sowie einer Delegation aus fünf Mitgliedern des Rates der Stadt Gladbeck. Die Zusammensetzung der Ratsdelegation ist mit einer Verteilung von 2:2:1 vorgesehen. Für die Durchführung der Reise ist die Nutzung eines Kleinbusses für die Anreise geplant.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen der Dienstreise sind in der Vorlage keine Ausgaben oder Einnahmen aufgeführt, sodass keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt ausgewiesen werden. Der Entwurf sieht vor, die Dienstreise nach Wandlitz einschließlich etwaiger Änderungen zu genehmigen. Die Entscheidung über diesen Vorschlag ist für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21. April 2008 vorgesehen.
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- 14Genehmigung einer Dienstreise; hier: Städtepartnerschaft mit SchwechatZur Vorlage · 08/0155 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 08/0155 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Genehmigung einer Dienstreise im Rahmen der Städtepartnerschaft mit der österreichischen Stadt Schwechat. Anlass der Reise ist die Einladung durch die Partnerstadt zur Teilnahme am dortigen Stadtfest, welches im Zeitraum vom 29. August bis zum 31. August 2008 stattfindet.
Der Vorschlag sieht vor, dass neben dem Bürgermeister eine Delegation aus fünf Vertretern des Rates der Stadt Gladbeck an der Reise teilnimmt. Die Anreise nach Schwechat soll per Flugzeug erfolgen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen der Reise sind Reisekosten vorgesehen. Die entsprechenden Haushaltsmittel stehen für diesen Zweck zur Verfügung. Der Entwurf des Beschlusses sieht die Genehmigung der Dienstreise für die genannten Personen einschließlich etwaiger Änderungen vor.
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- 15Genehmigung einer Dienstreise; hier: Städtepartnerschaft mit WodzislawZur Vorlage · 08/0156 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 08/0156 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Genehmigung einer Dienstreise zur polnischen Partnerstadt Wodzislaw. Anlass der Reise ist das dort stattfindende Stadtfest im Zeitraum vom 6. Juni bis zum 8. Juni 2008.
Die Verwaltung schlägt vor, dass neben dem Bürgermeister auch vier Vertreter des Rates der Stadt Gladbeck an der Reise teilnehmen. Die Anreise soll voraussichtlich per Flugzeug erfolgen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen der Reise sind Reisekosten als Ausgaben vorgesehen. Die entsprechenden Haushaltsmittel stehen für diesen Zweck zur Verfügung. Der Entwurf des Beschlusses sieht die Genehmigung der Dienstreise für die genannten Teilnehmer inklusive etwaiger Änderungen vor.
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- 16Gladbecker Bündnis für Familie - Erziehung, Bildung, Zukunft - Notinseln für Kinder und Jugendliche in Gladbeck -Zur Vorlage · 08/0169 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 08/0169 sieht die Einführung des Projekts „Notinseln“ in Gladbeck vor. Bei diesem Vorhaben handelt es sich um öffentlich zugängliche Räume, wie etwa Geschäfte oder Verwaltungseinrichtungen, die Kindern und Jugendlichen in Notlagen Schutz und Hilfe bieten sollen. Partnergeschäfte verpflichten sich im Rahmen des Projekts zu einer Selbstverpflichtung und kennzeichnen ihre Räumlichkeiten durch ein Logo im Schaufenster. Zudem werden Mitarbeitende durch Handlungsanweisungen über regionale Notrufnummern und Verhaltensweisen im Notfall informiert.
Das Projekt, welches auf einem Konzept der Stiftung Hänsel & Gretel basiert, verfolgt das Ziel, Gewalt an und unter jungen Menschen einzudämmen. Die Umsetzung soll zunächst mit einem Schwerpunkt auf der Stadtmitte beginnen, wobei bereits Zusagen aus den Stadtteilen Zweckel, Butendorf und Schultendorf vorliegen. Langfristig ist eine Ausweitung auf alle Stadtteile geplant, wobei die Identifizierung geeigneter Orte unter Einbeziehung von Schulen, dem Jugendrat, dem Schulverwaltungsamt, dem Ordnungsamt und der Polizei erfolgen soll.
Für die Durchführung sind Mittel in Höhe von 2.500 Euro aus dem Fonds des Gladbecker Bündnisses für Familie – Erziehung, Bildung, Zukunft vorgesehen. Ergänzt wird die Finanzierung durch eine Spende der Volksbank Ruhr Mitte in Höhe von 3.000 Euro. Diese Mittel dienen der Finanzierung von Schulungen, Werbemitteln wie Plakaten und Flygern sowie der Auftaktveranstaltung. Als Kooperationspartner sind unter anderem der Einzelhandelsverband Gladbeck, der Kinderschutzbund sowie die Jugendpflege des Amtes für Familie, Jugend und Soziales beteiligt.
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- 17Wirtschaftlichkeitsberechnung Feuer- und RettungswacheZur Vorlage · 08/0148 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 08/0148 befasst sich mit der Wirtschaftlichkeitsberechnung für die Feuer- und Rettungswache in Gladbeck. Hintergrund der Untersuchung ist ein Antrag der CDU-Ratsfraktion, die Wirtschaftlichkeit eines Neubaus an einem anderen Standort gegenüber dem Verbleib am jetzigen Standort in der Wilhelmstraße zu prüfen.
Die vom Amt für kommunale Finanzen erstellte Berechnung kommt zu dem Ergebnis, dass die Sanierung des bestehenden Gebäudekomplexes gegenüber einem Neubau die wirtschaftlichere Alternative darstellt. Die Verwaltung empfiehlt daher, die Feuer- und Rettungswache aus fachlichen und ökonomischen Gründen nicht zu verlagern, sondern den Bestand zu optimieren.
Für die geplanten Maßnahmen im Bestand sind Kosten in unterschiedlicher Höhe vorgesehen. Ein Teilbetrag von 1,6 Millionen Euro soll für bauliche Erneuerungen aufgewendet werden, was den Abriss der Halle 3, die Schaffung neuer Fahrzeug-Einstellplätze sowie die Integration eines Aufenthaltsraums umfasst. Ein weiterer Betrag von 2,5 Millionen Euro ist für die Generalsanierung vorgesehen, welche die Fassadendämmung, Fenster, Brandschutz sowie die Installation von Sanitär-, Elektro- und Heizungsanlagen beinhaltet. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die ursprüngliche Kalkulation von 1,2 Millionen Euro unvollständig war, da lediglich ein Teilbereich des Gebäudes berücksichtigt wurde.
Der Beschlussentwurf sieht vor, die Wirtschaftlichkeitsberechnung zur Kenntnis zu nehmen. Sobald die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen durch das Anzeigeverfahren der Kommunalaufsicht vorliegen, sollen mit der Sanierung und den Neubaumaßnahmen begonnen werden. Die zusätzlichen Kosten für die Sanierung in Höhe von 1,3 Millionen Euro sollen im Haushalt ab dem Jahr 2009 bereitgestellt werden.
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- 18Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 19Mitteilungen des Bürgermeisters
- 20Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRWnicht öffentlich
- 21Genehmigung der Tagesordnungnicht öffentlich
- 22Niederschrift über die letzte nichtöffentliche Sitzung des Ausschussesnicht öffentlich
- 23Personalangelegenheitnicht öffentlich
- 24Vertrag über die Herstellung von öffentlichen Erschließungsanlagen im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 148 (Gebiet: Maria-Theresien-Straße / Rüttgerstraße)nicht öffentlich
- 25Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüssenicht öffentlich
- 26Mitteilungen des Bürgermeistersnicht öffentlich