Anregung gem. § 24 der GO NRW hier: Antrag der Partei DIE LINKE. - Friedhofssatzung - Grabdenkmale ohne Kinderarbeit
✦ KI-Zusammenfassung
Die Partei DIE LINKE. Stadtverband Gladbeck hat im Rahmen einer Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW eine Änderung der Friedhofssatzung beantragt. Ziel ist es, die Aufstellung von Grabmalen auf städtischen Friedhöfen so zu regeln, dass diese nachweislich ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 hergestellt wurden.
Die Verwaltung hat zu diesem Antrag eine Stellungnahme abgegeben und schlägt einen entsprechenden Beschlussentwurf vor. Hintergrund der Anregung ist das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit, welches auch in Deutschland und der Europäischen Union als Grundlage für die Einhaltung sozialer Standards bei öffentlichen Vergaben anerkannt ist.
Da für Grabdenkmale derzeit keine spezifischen Gütesiegel zur Kontrolle der Einhaltung von ILO-Standards existieren, sieht der Vorschlag der Verwaltung vor, bei künftigen öffentlichen Ausschreibungen für Gemeinschaftsgräber durch den Zentralen Betriebshof eine entsprechende Klausel in die Unterlagen aufzunehmen. Demnach sollen nur Grabdenkmale berücksichtigt werden, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit produziert wurden oder deren Anbieter aktive Maßnahmen zum Ausstieg aus der Kinderarbeit eingeleitet haben. Die Einhaltung dieser Vorgaben soll durch eine Selbstverpflichtung der Firmen als Vertragsbestandteil sichergestellt werden. Ein Verstoß gegen diese Zusicherung würde rechtliche Konsequenzen sowie einen Ausschluss von künftigen Ausschreibungen nach sich ziehen. Finanzielle Auswirkungen werden nicht erwartet.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 197 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 80304100158
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 1
Verwandte Vorlagen