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Tagesordnung
- 1Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 2Genehmigung der Tagesordnung
- 3Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Rates
- 4.1Änderung von Ausschussbesetzungen - SPD-Ratsfraktion -Zur Vorlage · 11/0207 · Beschlussvorlage
- 4.2Änderung einer Ausschussbesetzung - BIG-Ratsfraktion -Zur Vorlage · 11/0237 · Beschlussvorlage
- 5Bestimmung einer/eines stellv. AusschussvorsitzendenZur Vorlage · 11/0230 · Beschlussvorlage
- 6Emscher Lippe Energie GmbH (ELE) - Bestellung eines Aufsichtsratsmitglieds -Zur Vorlage · 11/0205 · Beschlussvorlage
- 7WiN Emscher-Lippe - Gesellschaft zur Strukturverbesserung mbH - Bestellung einer Vertreterin/eines Vertreters in der Gesellschafterversammlung -Zur Vorlage · 11/0206 · Beschlussvorlage
- 8Neufassung der Richtlinie über die Ehrung von Bürgerinnen und Bürgern der Stadt GladbeckZur Vorlage · 11/0179 · Beschlussvorlage
- 9Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 82. i. V. m. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2010Zur Vorlage · 11/0215 · Beschlussvorlage
- 10Änderung der Straßenreinigungs- und GebührensatzungZur Vorlage · 11/0194 · Beschlussvorlage
- 10.aÄnderung der Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt GladbeckZur Vorlage · 11/0238 · Beschlussvorlage
- 11Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 12Mitteilungen des Bürgermeisters
- 13Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRWnicht öffentlich
- 14Genehmigung der Tagesordnungnicht öffentlich
- 15Niederschrift über die nichtöffentliche Sitzung des Ratesnicht öffentlich
- 16Wiederwahl eines stellv. Schiedsmannes für den Schiedsamtsbezirk II - Gladbeck-Mitte/Ellinghorstnicht öffentlich
- 17Jahresabschluss 2010 ZBGnicht öffentlich
- 18Entlastung des Betriebsausschusses für den Zentralen Betriebshof Gladbeck (ZBG) für das Wirtschaftsjahr 2010nicht öffentlich
- 19Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüssenicht öffentlich
- 20Mitteilungen des Bürgermeistersnicht öffentlich