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Beschlussvorlage

Änderung der Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Gladbeck

11/0238 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Das Amt für kommunale Finanzen hat im Rahmen der Beschlussvorlage 11/0238 eine Änderung der Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer in Gladbeck angeregt. Gegenstand des Antrags ist die Erhöhung des Steuersatzes für Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit. Der aktuelle Steuersatz von 14 Prozent auf den elektronisch ermittelten Kasseninhalt soll ab dem 1. Juli 2011 um zwei Prozentpunkte auf 16 Prozent angehoben werden.

Die Begründung der Verwaltung bezieht sich auf die rechtlichen Rahmenbedingungen, die sich nach Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts aus der Zeit um 2005 geändert haben. Zuvor war eine Stückzahlsteuer üblich, die jedoch für unwirksam erklärt wurde. Die aktuelle Besteuerung basiert auf den mitzuteilenden Einspielergebnissen je Automat. Die Verwaltung führt an, dass in vergleichbaren Kommunaden, etwa im Münsterland, Steuersätze von bis zu 20 Prozent rechtlich Bestand haben.

Hinsichtlich der wirtschaftlichen Lage wird darauf verwiesen, dass nach einem Rückgang der Automatenaufstellungen infolge einer Änderung der Spielverordnung seit 2008 wieder ein Anstieg der Spielhallen zu verzeichnen ist. Eine Marktbereinigung hin zu größeren Objekten wird als Indiz für die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Marktes gewertet. Die Erhöhung des Steuersatzes soll bei unveränderter Anzahl der Spielgeräte zu jährlichen Mehreinnahmen von etwa 80.000 Euro führen. Der Rat wird gebeten, die entsprechende Änderungssatzung zu beschließen.

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