Bestimmung einer/eines stellv. Ausschussvorsitzenden
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 11/0230 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Neubesetzung des stellvertretenden Vorsitzes im Stadtplanungs- und Bauausschuss. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden eines Ratsmitglieds aus dem Rat der Stadt Gladbeck. Aufgrund einer Verlegung des Hauptwohnsitzes nach Gelsenkirchen verlor das betreffende Ratsmitglied mit Wirkung vom 12. Mai 2011 seinen Sitz im Rat.
Da das Ratsmitglied zuvor in der Sitzung am 12. November 2009 zum stellvertretenden Ausschussvorsitzenden des Stadtplanungs- und Bauausschusses bestimmt worden war, ist eine Ersatzbestimmung erforderlich. Gemäß § 58 Absatz 5 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist in einem solchen Fall die Fraktion, der das ausgeschiedene Mitglied angehörte, dazu berechtigt, ein neues Ratsmitglied zum Nachfolger zu bestimmen.
Die Vorlage liegt sowohl dem Haupt- und Finanzausschuss als auch dem Rat zur Entscheidung vor. Mit der Neubesetzung der Funktion sind laut den Angaben in der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Der Beschlussentwurf sieht die Bestimmung eines neuen stellvertretenden Ausschussvorsitzenden vor.
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