Neufassung der Richtlinie über die Ehrung von Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Gladbeck
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung legt dem Rat sowie dem Haupt- und Finanzausschuss eine Neufassung der Richtlinie über die Ehrung von Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Gladbeck zur Beschlussfassung vor. Ziel der Vorlage ist die Anpassung der bisherigen Regelungen zur Würdigung von Alters- und Ehejubilaren.
Nach der bestehenden Richtlinie aus dem Jahr 2001 werden anlässlich bestimmter Jubiläen, wie dem 90. oder 100. Lebensjahr sowie anlässlich verschiedener Hochzeitsjubiläen, neben Glückwünschen durch den Bürgermeister auch Geldgeschenke in Höhe von 40 Euro beziehungsweise 50 Euro gewährt. Die Verwaltung verweist in der Begründung auf die demografische Entwicklung, die zu einer deutlichen Zunahme der Anzahl an Alters- und Ehejubilaren geführt hat.
Aufgrund der aktuellen Haushaltslage und des beschlossenen Haushaltssicherungskonzepts der Stadt Gladbeck sieht die Neufassung vor, auf die Auszahlung dieser Geldleistungen künftig zu verzichten. Die Umsetzung der Vorgaben zur Vermeidung einer Überschuldung erfordert laut Vorlage die Rückführung freiwilliger Leistungen. Durch den Wegfall der Geldgeschenke ergibt sich eine jährliche Entlastung der Ergebnisrechnung um schätzungsweise 12.000 Euro. Der Beschlussentwurf sieht die Verabschiedung der angepassten Richtlinie vor.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 111404100179
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20110513112236
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20110513112239
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