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Beschlussvorlage

Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 82. i. V. m. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2010

11/0215 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 11/0215 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit der Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen sowie Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2010. Die Vorlage wurde zur Beratung und Entscheidung an den Haupt- und Finanzausschuss sowie an den Rat der Stadt Gladbeck übermittelt.

Der Gegenstand der Vorlage ist die Zustimmung zu Ausgaben, die über den ursprünglich verabschiedeten Haushalt hinausgehen. Gemäß der im Dokument enthaltenen Zusammenstellung belaufen sich die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen im Ergebnisplan auf insgesamt 2.086.475 Euro. Die rechtliche Grundlage für diesen Vorgang bildet die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, konkret die Paragrafen 82 in Verbindung mit 83 GO NRW.

Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, dass die in der beigefügten Aufstellung aufgeführten Beträge in Höhe von 2.086.475 Euro offiziell genehmigt werden. Die detaillierten Einzelheiten zu den einzelnen Positionen dieser Aufwendungen sind der der Vorlage beigefügten Zusammenstellung zu entnehmen. Die Entscheidung über diesen Entwurf war für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 23. Mai 2011 sowie des Rates am 26. Mai 2011 vorgesehen.

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