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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 62b, 1. Änderung Gebiet: Gewerbepark Wiesenbusch hier: Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

09/0013

✦ KI-Zusammenfassung

Der Stadtplanungs- und Bauausschuss hat die erste Änderung des Bebauungsplanes Nr. 62b für das Gebiet Gewerbepark Wiesenbusch beschlossen. Die Änderung erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung. Ziel der planungsrechtlichen Anpassung ist die Steuerung der Nutzungen im Gewerbegebiet durch den Ausschluss von Bordellbetrieben aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes.

Im Rahmen der bisherigen Beteiligung von Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden Anregungen von der Propylenpipeline Ruhr GmbH & Co. KG sowie der Gelsenwasser AG eingereicht. Die Propylenpipeline Ruhr GmbH & Co. KG regte die Ausweisung einer Fernleitung inklusive eines sechs Meter breiten Schutzstreifens an. Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass eine zusätzliche Festsetzung im Bebauungsplan nicht erforderlich ist, da die Leitung bereits durch einen Planfeststellungsbeschluss rechtlich gesichert ist. Die Gelsenwasser AG regte die Festsetzung eines Leitungsrechts für bestehende Wasserleitungen im Norden des Plangebietes an. Auch hier stellt die Verwaltung fest, dass die Leitungen bereits grundbuchlich durch Dienstbarkeiten gesichert sind und eine erneute planungsrechtliche Sicherung im Bebauungsplan nicht notwendig ist.

Der Ausschuss hat dem Entwurf der Änderung in der Fassung vom 25. September 2008 sowie der Begründung vom 5. Dezember 2008 zugestimmt. Als nächster Verfahrensschritt ist die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgesehen.

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