Bebauungsplan Nr. 12, 1. Änderung Gebiet: Gewerbepark Schanzenhof hier: Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtplanungs- und Bauausschuss hat im Rahmen der Beschlussvorlage 09/0007 die erste Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 für das Gebiet Gewerbepark Schanzenhof behandelt. Ziel der Änderung ist die Steuerung der gewerblichen Nutzung im betreffenden Gebiet durch den Ausschluss von Bordellen sowie den Ausschluss von Sexshops als Unterart der Einzelhandelsbetriebe. Das Verfahren wird als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt.
Im Zuge des Verfahrens fand bereits die Beteiligung der Behörden statt. Die Bezirksregierung Arnsberg regte an, die E.ON AG einzubeziehen, da das Plangebiet über dem Bergwerksfeld „Scholven 1“ liegt. Die Verwaltung teilte mit, dass die E.ON AG bereits am Verfahren beteiligt wurde und sich aus dieser Beteiligung keine neuen Erkenntnisse für die Änderung des Bebauungsplanes ergaben.
Der Ausschuss hat beschlossen, dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 12 in der Fassung vom 15.09.2008 inklusive der Begründung zuzustimmen. Zudem wurde die öffentliche Auslegung des Entwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit der Begründung vom 05.12.2008 beschlossen. Finanzielle Auswirkungen durch die Änderung werden nicht verzeichnet.
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