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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 99, 2. Änderung Gebiet: Gewerbepark Gladbeck - Brauck hier: Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

09/0014

✦ KI-Zusammenfassung

Der Stadtplanungs- und Bauausschuss hat im Rahmen der Beschlussvorlage 09/0014 die zweite Änderung des Bebauungsplanes Nr. 99 für das Gebiet Gewerbepark Gladbeck - Brauck behandelt. Ziel der Planänderung ist die Steuerung bestimmter Gewerbearten innerhalb des Geltungsbereichs. Konkret sieht der Entwurf den Ausschluss von Bordellen im gesamten Gewerbegebiet vor. Zudem sollen Sexshops als eine Unterart der Einzelhandelsbetriebe im Mischgebiet ausgeschlossen werden.

Das Verfahren wird gemäß § 13a BauGB in einem beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB fand im Zeitraum vom 25. September bis zum 3. November 2008 statt, wobei keine Anregungen oder Hinweise vonseiten der Behörden eingingen.

Der Ausschuss hat dem Entwurf der zweiten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 99 in der Fassung vom 25. September 2008 sowie der dazugehörigen Begründung zugestimmt. Als nächster Verfahrensschritt wurde die öffentliche Auslegung des Entwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Für das Vorhaben sind keine finanziellen Auswirkungen im Haushalt verzeichnet.

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