Verwaltungsrat der Sparkasse Gladbeck - Wahl eines stellvertretenden Mitgliedes -
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 21/0039 des Büros der Bürgermeisterin befasst sich mit der Neubesetzung eines stellvertretenden Mitglieds im Verwaltungsrat der Sparkasse Gladbeck. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden eines zuvor vom Rat gewählten Ratsmitglieds aus diesem Gremium.
Gemäß § 12 Abs. 4 Satz 1 des Sparkassengesetzes NRW ist der Rat der Stadt Gladbeck verpflichtet, bei einem vorzeitigem Ausscheiden eines Mitglieds einen Nachfolger zu wählen. Dabei muss die Nachfolge auf Vorschlag der Fraktionsgruppe erfolgen, von der das ausgeschiedene Mitglied vorgeschlagen wurde. Die Verwaltung weist darauf hin, dass ein bereits in der Sitzung am 17.12.2020 unterbreiteter Vorschlag der AfD-Fraktion vom Rat mehrheitlich abgelehnt wurde, womit die gesetzliche Verpflichtung zur Nachbesetzung bislang nicht erfüllt wurde.
Die AfD-Fraktion hat nun ein neues Mitglied für die Position des stellvertretenden Verwaltungsratsmitglieds vorgeschlagen. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, das vorgeschlagene Ratsmitglied gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen des Sparkassengesetzes NRW und der Gemeindeordnung NRW zu wählen. Die Verwaltung merkt an, dass bei einer erneuten Ablehnung der Wahl eine Beanstandung durch die Bürgermeisterin sowie die Einschaltung der Kommunalaufsicht erforderlich wäre. Finanzielle oder klimarelevante Auswirkungen werden mit der Vorlage nicht angegeben.
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Dokumente
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