Genehmigung der Bestellung des Herrn Jan Bernd Büser zum Mitglied des Vorstandes der Stadtsparkasse Gladbeck durch den Verwaltungsrat gem. § 8 Abs. 2 Buchstabe e Sparkassengesetz NW
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Geschäftsstelle Rat und Bürger mit der Nummer 20/0071 befasst sich mit der Genehmigung einer personellen Besetzung im Vorstand der Stadtsparkasse Gladbeck. Der Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Gladbeck hat in seiner Sitzung am 4. Februar 2020 beschlossen, ein Mitglied zum Vorstand des Instituts zu bestellen. Diese Bestellung ist gemäß den Bestimmungen des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen (§ 15 Abs. 2 Buchstabe a) rückwirkend zum 1. Januar 2021 für eine Dauer von fünf Jahren, also bis zum 31. Dezember 2025, vorgesehen.
Nach den gesetzlichen Vorgaben des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen (§ 8 Abs. 2 Buchstabe e) bedarf die durch den Verwaltungsrat vorgenommene Bestellung von Vorstandsmitgliedern der Genehmigung durch die Vertretung des Gewährträgers. Die Vorlage dient somit der förmlichen Bestätigung dieser personellen Entscheidung durch den Rat.
Aus finanzieller Sicht sind für dieses Vorhaben keine Auswirkungen auf den Haushalt verzeichnet. Ebenso werden keine wesentlichen klimarelevanten Auswirkungen im Rahmen der Vorlage aufgeführt. Der Beschlussentwurf sieht die Genehmigung der Bestellung des betreffenden Mitglieds zum Vorstand der Stadtsparkasse Gladbeck für den genannten Zeitraum vor.
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Ort
📍 Stadtsparkasse Gladbeck · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.
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