Bebauungsplan Nr. 5 Gebiet. Eschenweg hier: Einleitung des Aufhebungsverfahrens gem. §§ 2 Abs. 1 und 1 Abs. 8 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 05/0163 des Amts für Stadtplanung und Bauaufsicht sieht die Einleitung eines Aufhebungsverfahrens für den Bebauungsplan Nr. 5 im Gebiet Eschenweg vor. Der Bebauungsplan, der seit dem 1. August 1962 rechtsverbindlich ist, verfolgte ursprünglich das Ziel, die Verkehrsflächen in der Vestischen Straße, heute Konrad-Adenauer-Allee, neu zu regeln. Geplant war eine Verbreiterung der Straße sowie die Anlegung einer Stichstraße von der Lange Straße aus, was mit der Aufschließung von Bauland und dem Abriss bestehender Gebäude einhergegangen wäre.
Die Umsetzung dieser Maßnahmen wurde in der Vergangenheit nicht realisiert. Grund hierfür waren zum einen fehlende Haushaltsmittel und zum anderen die ausbleibende Zusage des Landschaftsverbandes zur Beteiligung an den Grundstückserwerbskosten, was im Jahr 1971 zur Aufhebung der damaligen Umlegungsanordnung führte. Da in den Zwischenzeit entlang der Konrad-Adenauer-Allee sowie im Bereich der geplanten Stichstraße Neubaumaßnahmen erfolgt sind, wird die Aufhebung des über 40 Jahre alten Plans als sinnvoll erachtet. Nach der Aufhebung richtet sich die planungsrechtliche Beurteilung von Bauvorhaben in den betroffenen Ortsteilen nach § 34 BauGB.
Der Entwurf sieht vor, dass der Stadtplanungs- und Bauausschuss den Aufstellungsbeschluss gemäß den §§ 2 Abs. 1 und 1 Abs. 8 BauGB beschließt. Die Bürgerbeteiligung soll dabei gemäß den entsprechenden Vorschriften der Hauptsatzung durchgeführt werden. Finanzielle Auswirkungen durch die Aufhebung werden nicht erwartet.
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