Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen - Liste 1 - gem. §83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2019
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 19/0277 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit der Genehmigung von über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2019. Der Antrag sieht die Zustimmung zur Bereitstellung von Mitteln im investiven Finanzplan vor, die in der beigefügten Zusammenstellung unter der Bezeichnung Liste 1 aufgeführt sind.
Die Summe der beantragten über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen beläuft sich auf insgesamt 97.000 Euro. Die Grundlage für diesen Beschlussantrag bildet der Paragraph 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Der Entwurf legt fest, dass die im investiven Finanzplan aufgeführten Mittel in der genannten Höhe freigegeben werden sollen. Die Vorlage wurde zur Vorberatung und Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss sowie zur Entscheidung an den Rat vorgelegt.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 191806100276
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20190619130705
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Rat
- Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage - Entwässerungssatzung - 18.06.2019
- Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen 18.06.2019
- Übertragung von Auszahlungs-Ermächtigungen von 2018 nach 2019 17.06.2019
- Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen - Liste 4b - gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2018 17.06.2019
- Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen - Liste 1a und 1b - gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2019 17.06.2019
- Vorlage des Jahresabschlusses 2018 und Lageberichtes der Stadtsparkasse Gladbeck, Verwendung des Jahresüberschusses gem. § 25 Sparkassengesetz NW und Entlastung der Organe 12.06.2019